Regierungspräsident Wolfgang Reimer warnt vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk und dankt allen haupt- und ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz
In den vergangenen Jahren kam es im Regierungsbezirk Stuttgart durch die unsachgemäße Verwendung von Silvesterfeuerwerk in der Silvesternacht zu teilweise erheblichen Sach- und Personenschäden. Dank des unermüdlichen Einsatzes von haupt- und ehrenamtlichen Helfern ist auch zum Jahreswechsel die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.
„Ich bin stolz auf alle haupt- und ehrenamtlichen Rettungskräfte, die in Baden-Württemberg in jeder Silvesternacht Außerordentliches leisten. Allein die Einsatzzahlen in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Silvesternacht 2015 zeigen, dass in dieser Nacht das Gefahrenpotential für alle Bürger besonders hoch ist“, betont Regierungspräsident Wolfgang Reimer. 2015 gab es im Stadtgebiet Stuttgart zwischen 22 Uhr und 6 Uhr 48 Einsätze der Feuerwehr, 233 medizinische Notfälle und über 800 Anrufe in der integrierten Leistelle. „Ich bitte daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, besonnen mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerkskörpern“, so Reimer.
Unsachgemäß verwendetes Feuerwerk kann schnell zu erheblichen Schäden führen. So wurde im vergangenen Jahr durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper von Jugendlichen in einer Tiefgarage ein Millionenschaden verursacht.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daher einige Sicherheitshinweise zusammengefasst:
- Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung! Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel und erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer. Diese muss auf der Verpackung aufgedruckt sein. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden!
- Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selbst aus! Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht bleiben.
- Anleitungen lesen! Beachten Sie die Bedienungsanleitungen und Aufdrucke an Artikeln. Hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung. So können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II sind nur im Freien anzuzünden. Verwenden Sie Feuerwerkskörper bestimmungsgemäß und entzünden Sie diese niemals in der Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.
- Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen! Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand. Nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet, kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.
- Achtung beim Aktivieren der Knaller! Werfen Sie angezündete Knallkörper sofort weg und behalten Sie diese nicht in der Hand. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert weg (z. B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Werfen oder zielen Sie niemals nach Personen. Keinesfalls dürfen diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden. Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, kontrollieren oder zünden Sie diese nicht nach, sondern übergießen sie mit Wasser, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
- Sichere Umgebung! Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen, noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.). In der Silvesternacht empfiehlt es sich, Mülltonnen zu schließen, wenn möglich zu verschließen. Schließen Sie ebenso alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen). So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden.
- Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten.
- Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor! Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), Feuerlöschern oder Löschspray. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.
Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112. Sorgen Sie dafür, dass der Anfahrtsweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen die Rettungskräfte ein.
PM