Mit 217 Stundenkilometern über die Landstraße, kein alltägliches Delikt, nicht für die Polizei und ganz sicher auch nicht für den durchschnittlich vernünftigen Verkehrsteilnehmer.
Stellt sich die Frage: wer macht sowas? Bei der Suche nach der Antwort gibt es sicher mehrere Ideen und auch einige Klischees. An dieser Stelle muss nicht weiter spekuliert werden, denn die Polizei weiß die Antwort. Es war der 48 Jahre alte Fahrer eines Pkw Daimler Benz, der auf der Landesstraße 1060, zwischen Röhlingen und Zöbingen unterwegs war. Die Polizei erwartete ihn am Dienstag auf dem Parkplatz nach Röhlingen mit dem Lasermessgerät. Aus gut 500 Meter Entfernung erfasste sie den Mercedes und machte ihn anschließend langsam. Nach Abzug der gesetzlichen Messtoleranz wurde dem Fahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 110 km/h vorgeworfen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür einen Ahndungssatz von 600 Euro vor (der Gesetzgeber hat hier übrigens bei einer Überschreitung um 70 km/h auf weitere Steigerungen verzichtet). Ein begleitendes Fahrverbot von drei Monaten Dauer ist allerdings eine automatische Begleiterscheinung bei einem Verstoß in dieser Größenordnung. Und weil es sicher immer noch Menschen gibt, die glauben, dass man solche Geschwindigkeiten fahren muss, wenn man sie fahren kann: die meisten Menschen haben die Phantasie, sich wenigstens einigermaßen vorstellen zu können, was bei einem Unfall mit einer solchen Geschwindigkeit passiert. Vor allem auch den anderen passiert, die unverschuldet in einen solchen Unfall verwickelt werden. Und das wären im Fall der Fälle nicht „nur“ andere Verkehrsteilnehmer gewesen, sondern auch die im Raser-Auto mitfahrende Ehefrau und der Sohn.
PM