Jahresrechnung 2015
Vergangenen Mittwoch stellte Stadtkämmerer Bernd Pawlak dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2015 vor. Sie schließt ab mit Einnahmen und Ausgaben von je 84.770.959,49 Euro, davon im Verwaltungshaushalt mit 65.528.686,56 Euro und im Vermögenshaushalt mit 19.242.272,93 Euro. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin die über- und außerplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 345.928,36 Euro.
Die Mindestzuführung beträgt 968.130,30 Euro, die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 2.812.447,23 Euro. Der Überschuss des Vermögenshaushalts in Höhe von 2.473.316,79 Euro wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt, die zum 31.12.2015 bei 12.052.120,69 Euro lag. Pawlak wies darauf hin, dass diese Rücklage aber dringend im kommenden Jahr benötigt werde. Der Schuldenstand lag zum 31.12.2015 bei 12.212.155,26 Euro (Vorjahr 11.514.285,56 Euro). Somit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 458,63 Euro (Vorjahr 438,25 Euro).
Von den im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Kreditaufnahmen in Höhe von 9 Millionen Euro wurden 105.570,00 Euro benötigt. Mit dem Restbetrag von 8,89 Mio. Euro wurde ein Haushaltsrest gebildet. Diesen Kredit muss die Stadt aber im Frühjahr abrufen, somit wird dann die Verschuldung auf rund 21 Millionen Euro ansteigen.
Erwähnenswert ist, dass der Zuschussbedarf bei der Kinderbetreuung in 2006 bei 2,83 Mio. Euro lag, der 2016 wird er voraussichtlich 6,1 Mio. Euro betragen. Auch bei den Grund- und den weiterführenden Schulen hat sich der Zuschussbedarf von 1,07 Mio. Euro in 2007 auf 2,13 Mio. Euro in 2016 erhöht. Erfreulich ist, dass die Gewerbesteuereinnahmen in 2015 bei 10.612.279,48 Euro liegen, veranschlagt waren lediglich 8.500.000,00 Euro. Allerdings muss die Stadt hiervon Gewerbesteuerumlage in Höhe von 2.633.849,86 Euro an das Finanzamt abführen. Wie bereits letzte Woche berichtet wurde ist die Gewerbesteuer im laufenden Jahr allerdings um über 3 Millionen Euro eingebrochen, was erhebliche Konsolidierungs- und Einsparmaßnahmen nach sich zieht. 2
Weitere Beschlüsse
– Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger zu ändern. Dies war der aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung notwendig. Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten künftig neben einem Sitzungsgeld von 30,00 Euro pro Sitzung und einem monatlichen Grundbetrag von 60,00 Euro auch ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro pro Faktionssitzung. Zudem erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und der Ortschaftsräte Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen, die während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Dieses zusätzliche Sitzungsgeld beträgt pro Sitzungstag 30,00 Euro.
– Das sehr niedrige Zinsniveau der letzten Jahre machte eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes notwendig. Bisher beträgt der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals 5,5%. Ab 2016 wird gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss der Zinssatz auf 4,0% festgelegt.
Dies hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Es hat lediglich Einfluss auf die Berechnungsgrundlagen der Gebührenkalkulation.
– Künftig löst das „Zentrum für Familie – Familienzentrum des Kinderhauses der kleinen Siedlungsstrolche“ das „Lokale Bündnis für Familie“ ab.
Der Geldbetrag, der ursprünglich dem „Lokalen Bündnis für Familie“ zugestanden hat, wird nun den „Zentrum für Familie“ gewährt. Zudem wird das angesparte Guthaben für eine Neuauflage des Geislinger Familienhandbuchs des „lokalen Bündnisses für Familie“ in Höhe von 2.500,00 Euro auf das „Zentrum für Familie“ übertragen. Das am 15. Mai 2006, dem ersten deutschen Familientrag, gegründete „Bündnis für Familie“ wurde wegen fehlender Mitarbeitender aufgelöst und jetzt aufgrund einstimmigem Gemeinderatsbeschluss an das seit 2014 bestehende Familienzentrum des Kinderhauses der kleinen Siedlungsstrolche angegliedert.
– Die zehn Kindergärten, die seit 2005 als Brennpunktkindergärten geführt werden, behalten gemäß einstimmigem Beschluss des Gemeinderats diesen Status auch die drei kommenden Jahre. Es handelt sich dabei um die Kindergärten Parkstraße, Bleichstraße, Einstein, Kinderhaus der kleinen Siedlungsstrolche, Niemöller, Wölk, Oberlin, St. Sebastian, St. Johannes und St. Elisabeth. Anstatt maximal 25 Kinder werden in diesen Einrichtungen maximal 22 Kinder pro Gruppe betreut. Die hierfür erforderlichen Kriterien liegen in allen genannten Kindergärten vor.
– Die Fassade der Siechenkapelle wird neu gestaltet. Auf Empfehlung des Landesamts für Denkmalpflege entschied sich der Gemeinderat bei 14 Ja-3
Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung für das Aufbringen eines Opferputzes. Der Opferputz trägt dazu bei, dass die Wandmalereien im Inneren der Kapelle geschützt werden. Der Putz fungiert als eine Art Schutzschicht und trägt dazu bei, die Fassade vor Umwelteinflüssen und Salzeintrag zu schützen. Bevor der Opferputz aufgebracht wird wird über das Winterhalbjahr eine Kompressen-Entsalzung vorgenommen. Das Anbringen des Opferputzes verursacht Kosten in Höhe von rund 45.500 Euro.
Für die Gesamtmaßnahme Restaurierung Siechenkapelle sind im Haushaltsplan 187.000 Euro veranschlagt.
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung besichtigte das Gremium gemeinsam mit Fachleuten des Landesamtes für Denkmalschutz die Siechenkapelle. 4
– Als neue Leiterin der Pestalozzischule stellte sich die in Türkheim wohnhafte Tanja Witt dem Gremium vor. Sie hat ihr Abitur am Helfenstein-Gymnasium gemacht und ist schon seit geraumer Zeit an der Pestalozzischule tätig.
Nähere Informationen finden Sie im Bürgerinfoportal https://portal.geislingen.de/buergerinfo//infobi.asp
PM