Ein Fahrrad oder Kleinkraftrad hat in der Nacht zum Montag in Kuchen ein parkendes Auto gestreift.
Der VW parkte in der Beethovenstraße am Fahrbahnrand. Der Zweiradfahrer streifte das Fahrzeug am Heck und ließ einen Schaden in Höhe von einigen hundert Euro zurück.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, begeht eine Straftat, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Ein Zettel mit der eigenen Anschrift oder eine Visitenkarte, die hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners geklemmt werden, reichen nicht aus. Wer Unfallflucht vermeiden will, muss warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt. Am besten informiert man die Polizei.
Geldstrafen, Punkte, Fahrerlaubnisentzug und in besonders schweren Fällen können sogar Haftstrafen die Folgen von Unfallflucht sein. Erschwerend kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen hinzu.
PM