Das Ansinnen der Bundeswehrbeteiligung zur Verbesserung unserer inneren Sicherheit halte ich für falsch. Die Aufgabe unserer Armee ist es, Deutschland nach außen zu schützen. Hierfür ist die Bundeswehr ausgebildet und ausgerüstet. Sind wir denn schon so weit, dass wir intern dieselben Strategien benötigen, wie bei Einsätzen zur Verteidigung unseres Landes? Unsere Polizei sehe ich als Unterstützer in unserem Bemühen, ein gutes Miteinander in Deutschland zu ermöglichen und zu pflegen.
Die erforderlichen Ausbildungen und Maßnahmen sollten sich ja wohl deutlich von den Verteidigungsmaßnahmen einer Armee unterscheiden.
Im Katastrophenfall, in dem es um jede helfende Hand geht, darf die Bundeswehr helfen. Bei Hochwasser kam diese Hilfe schon mehrmals zum Einsatz. Diese Art der Notfallhilfe erfordert keine Gesetzesänderung.
Die Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr ist im Grundgesetz verankert. Deutschland hat aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Nun ist diese Vergangenheit zwar schon lange her, jedoch dürfen wir die damaligen Abläufe nicht vergessen. Wir dürfen weiterhin daraus lernen.
Gut dass sich Alexander Maier MdL aus Göppingen auch in diese Richtung äußert.
Was soll nun die neue Kooperation zwischen Polizei und Bundeswehr sein. Mithilfe im Katastrophenfall ist laut Grundgesetz erlaubt. Einsatzstrategien zur Verteidigung unseres Landes nach außen sind bei internen Ereignissen untersagt und auch nutzlos. Im Land ist die Polizei zuständig und auch kompetent.
Nehmen unser Innenminister Dr.Thomas de Maizere und Herr Staib, CDU-Polizeiexperte, überhaupt noch wahr, dass sie nicht nur ein System schützen, sondern als erstes uns Bürger unterstützen sollen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sollten bitte weiterhin ausschließlich von der Polizei übernommen werden.
Dietrich Burchard, Göppingen