Geislingen – Weitere Kontrollen in der Geislinger Tuningszene

Der Leiter des Polizeireviers Geislingen, Jens Rügner, hatte im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktkontrollaktion zur Bekämpfung der „Raser- und Tuningszene“ der Polizei mit der Stadt Geislingen am 1. Juli 2016 angekündigt, dass die Polizei in diesem Bereich weiterhin einen Schwerpunkt setzen und auch während der normalen Streifenfahrten verstärkt kontrollieren wird.

Ein Monat später stehen nun die ersten Ergebnisse fest: Insgesamt wurden 12 Fahrzeuge, die augenscheinlich der „Tuningszene“ zuzuordnen oder die aufgrund ihrer Lautstärke auffällig waren, durch die Polizei kontrolliert. Gegen drei der Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen vorgelegt, zwei wurden gebührenpflichtig verwarnt und bei vier Fahrzeugen wurden technische Mängel festgestellt, die durch die Fahrzeughalter nachweislich beseitigt werden mussten. „Besonders nachdenklich stimmt mich hierbei, dass bei zwei der Fahrer auch eine alkoholische Beeinflussung festgestellt wurde. Das zeigt mir sehr deutlich, dass wir hier mit unserer ‚Null-Toleranz-Strategie‘ richtig liegen“, so Rügner. Besonders auffällig waren zwei der durchgeführten Fahrzeugkontrollen: Mitte Juli 2016, um 17.45 Uhr, wurde im Talgraben der Lenker eines 500er Daimler aufgrund der erheblichen Fahrzeuglautstärke kontrolliert. An dem Fahrzeug war die Auspuffanlage durch die Entfernung des Mittelschalldämpfers und den Anbau unzulässiger Teile am Endschalldämpfer verändert worden. Zudem war das Fahrzeug durch Umbauten am Fahrwerk soweit abgesenkt worden, dass hierdurch die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt war. Neben den Kosten für den Rückbau der Veränderungen und die gutachterliche Überprüfung kommen auf den Fahrer ein hohes Bußgeld sowie Punkte im Verkehrszentralregister zu. Vergangen Woche wurde in den frühen Morgenstunden in der Eberhardstraße ein BMW GT 530 angehalten werden, der zuvor mit über 110 km/h und einer sehr riskanten Fahrweise im Stadtgebiet unterwegs war. Am Steuer saß ein alkoholisierter 17-jähriger Jugendlicher, der schon allein aufgrund seines Alters noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein konnte. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkoholeinwirkung zur Anzeige gebracht. Des Weiteren wurde eine Meldung an die Führerscheinstelle veranlasst, um seine charakterliche Eignung hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis überprüfen zu lassen. „Personen, die sich auf so eine Art und Weise im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, nehmen nicht nur Belästigungen anderer in Kauf, sondern gefährden durch ihr Verhalten Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer erheblich. Das können und wollen wir nicht akzeptieren und Sie können versichert sein, dass wir unsere Kontrollen in Geislingen fortsetzen werden“, schloss Rügner.

PM

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