Bald beginnen die Sommerferien und so mancher Arbeitslose steht vor der Frage, ob er in seiner Situation auch verreisen kann. Das ist zwar möglich, aber: Arbeit und Qualifizierung haben Vorfahrt. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen für die Arbeitsagentur schnell erreichbar sein, damit sie Chancen auf eine neue Arbeitsstelle nicht verpassen. Man sollte deshalb unter keinen Umständen weg fahren, ohne sich vorher das Okay der Arbeitsagentur geholt zu haben.
Liegen keine Jobangebote vor, ist eine Ortsabwesenheit also grundsätzlich möglich. Allerdings wird das Arbeitslosengeld während des Urlaubs für höchstens drei Wochen im Kalenderjahr weiter bezahlt. Damit keine finanziellen Nachteile entstehen, sollten Arbeitslose etwa eine Woche vor der Reise die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen und sich auch pünktlich wieder zurückmelden. Denn wer ohne Wissen und Zustimmung der Arbeitsagentur verreist, muss nicht nur das Arbeitslosengeld für diese Zeit zurückzahlen, sondern unter Umständen auch mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de
Wer Fragen zu einer geplanten Ortsabwesenheit hat, kann sich an die kostenlose Hotline unter 0800 4 5555 00 wenden.
PM