Landesregierung schafft Ombudsstelle für die Einrichtungen der Flüchtlingserstaufnahme

Um die Unterbringungsqualität in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge zu sichern und weiter zu verbessern, richtet die Landesregierung eine unabhängige Ombudsstelle beim Ministerium für Integration ein. 

Das hat der Ministerrat am Dienstag (17. März 2015) beschlossen. „Eine Ombudsperson kann schnell und informell Beschwerden und Anregungen aufnehmen und die zuständigen Behörden einschalten. Sie kann helfen, wenn Flüchtlinge, Nachbarn oder Ehrenamtliche Probleme bei der Erstaufnahme sehen, die sie auf offiziellem Weg nicht ansprechen wollen“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney am Mittwoch (18. März 2015) in Stuttgart. Auch bei Vorhaltungen zu Missständen wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen könne sich eine Ombudsperson einbringen. Denn ungeachtet der mit hohen Flüchtlingszahlen verbundenen Herausforderungen müsse eine menschenwürdige Flüchtlingsunterbringung gewährleistet sein.

„Wir senden damit ein deutliches Signal an die Flüchtlinge, die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, aber auch an die Nachbarn von Flüchtlingsunterkünften: Wir nehmen die Sorgen, Anliegen und Ideen sehr ernst“, sagte die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler. „Wir entlasten mit der Ombudsstelle zudem unsere Behörden von den zahlreichen Anliegen, die über die Verwaltungsverfahren hinausgehen.“

Hintergrundinformationen:

Die ehrenamtliche Ombudsperson wird bis zum Sommer benannt. Sie wird von einer Geschäftsstelle mit zwei Mitarbeitern sowie jeweils einem ehrenamtlichen Ansprechpartner für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen in jedem der vier Regierungsbezirke unterstützt. Die Ombudsperson wird auf zwei Jahre bestellt und ist ausschließlich beratend tätig.

Die Ombudsstelle wird zunächst bis 31. Juli 2019 befristet eingerichtet. Die Umsetzung der Konzeption wird im Auftrag der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung und des Integrationsministeriums bis Mitte 2018 evaluiert.

PM

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