Anpassung der Taxitarifverordnung im Landkreis Göppingen zum 01.09.2016

Das Taxi ist das individuellste Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr. Es kann zu jeder Tages- und Nachtzeit gerufen werden, steht zur vereinbarten Uhrzeit an der vereinbarten Stelle und befördert Sie sicher an das gewünschte Ziel. In Städten wie Göppingen, Geislingen und Eislingen wartet der Fahrer im Taxi auf eigens eingerichteten Taxistandplätzen vor dem Bahnhof auf Fahrgäste.

In jedem Taxi befindet sich ein geeichter Fahrpreisanzeiger, der die Tarife nach der Taxiordnung gespeichert hat, während der Fahrt des Taxis den Betrag automatisch berechnet und am Ende der Fahrt anzeigt. Bei jeglichen Taxifahrten innerhalb des Landkreises ist zwingend der angezeigte Fahrpreis vom Fahrgast zu entrichten, nicht mehr und nicht weniger. Das Landratsamt weist explizit darauf hin, dass Preisabsprachen innerhalb des Landkreises verboten sind und dem Taxigewerbe im Landkreis einen wirtschaftlichen Schaden zufügen.

Ausnahmen gibt es nur für Fahrten mit Start- oder Zielpunkt außerhalb des Landkreises Göppingen. Für diese Fahrten ist der Fahrpreis vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren.

Die Taxiunternehmer müssen mit den eingenommenen Fahrpreisen die Fahrzeuganschaffung, die Energiepreise, Lohnkosten für angestellte Fahrer, Reparaturen, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft und Versicherungen finanzieren. Es ist daher gesetzliche Aufgabe des Landratsamtes Göppingen als zuständige  Behörde die Beförderungsentgelte dahingehend zu prüfen, ob sie für die Unternehmer angemessen auskömmlich sind.

Im Jahr 2015 wurde deshalb vom Landkreis ein Gutachten zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Landkreis in Auftrag gegeben, mit welchem gleichzeitig der bisher gültige Taxitarif überprüft wurde. Die Expertise zeigt auf , dass der Taxitarif nicht auskömmlich ist und dringend deutlich erhöht werden sollte. Deshalb passt das Landratsamt die Preise für die Taxifahrten innerhalb des Landkreises zum 01.09.2016 an. Insbesondere gestiegene Betriebskosten, u.a. auch durch den Mindestlohn verursacht, haben eine Erhöhung des Tarifes notwendig gemacht.

„Dieses Gutachten hat gezeigt, dass der Taxitarif nicht auskömmlich ist und eine Erhöhung der Beförderungsentgelte dringend notwendig ist“, erklärt Sebastian Hettwer, stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur im Landratsamt und zuständig für den Taxenverkehr im Landkreis diesen Schritt. „Die Verwaltung hat jedoch in Zusammenarbeit mit den Taxiunternehmern einen Tarif entworfen, der entgegen dem Gutachten eine vergleichsweise moderate Erhöhung des Tarifs vorsieht, um einen Kundenschwund durch abschreckend hohe Preise  zu vermeiden.“

Zentrale Aufgabe des Landkreises ist es schließlich, eine Gefährdung des Taxengewerbes durch zu günstige Tarife, die sich letztendlich auf die Betriebssicherheit und Qualität der eingesetzten Fahrzeuge auswirken,  abzuwenden – Kundenfreundlichkeit durch bezahlbare Tarife im öffentlichen Personennahverkehr ist jedoch ebenso ausschlaggebendes Entscheidungselement bei der Tarifentscheidung. Deshalb wurde beispielsweise die Anfahrtsregelung vereinfacht: Wer zukünftig ein Taxi ruft, welches dann zum Bestellort fährt, muss entgegen der bisherigen Regelung innerhalb der geschlossenen Ortschaft des Betriebssitzes keine Anfahrtskosten mehr bezahlen. Die Tarife wurden zuletzt 2001, 2008 und 2015 erhöht.

 

Taxitarif im Landkreis Göppingen
bis 31.08.2016 ab 01.09.2016
Grundpreis 3,20 € 3,70 €
bis 4 Kilometer 1,95 €/km  
ab 4 Kilometer 1,70 €/km  
bis 6 Kilometer   2,30 €/km
ab 6 Kilometer   1,80 €/km
Anfahrt 0,90 €/km 1,00 €/km
Zeitpreis 28,00 €/Stunde 33,00 €/Stunde

 

PM

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