Iris Fahle, die seit 2012 die Stelle der Beauftragten für Chancengleichheit im Landkreis inne hatte, hat den Landkreis aus eigenem Wunsch Ende Mai verlassen, um sich einer anderen beruflichen Aufgabe zuzuwenden.
Die Stelle der Frauenbeauftragten im Landkreis Göppingen, die heute Beauftragte für Chancengleichheit heißt, wurde erstmalig im Jahr 1999 besetzt.
Für die Nachbesetzung der Stelle ist zu berücksichtigen, dass in Baden-Württemberg seit Ende Februar das Chancengleichheitsgesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz wird aktuell im Landratsamt für die Behandlung in den dafür zuständigen Gremien ausgewertet. Mit dem neuen Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg soll das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt gefördert werden und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden.
Für alle Städte, Stadt- und Landkreise ab 50.000 Einwohner wird eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte gesetzliche Pflicht. Bislang war dies eine freiwillige Aufgabe. Im Landkreis Göppingen gibt es die Stelle bereits seit 1999 im Stellenplan. Neu ist nach dem Gesetz, dass die Stelle vom Land kofinanziert wird.
Die Umsetzung des neuen Chancengleichheitsgesetzes im Landkreis Göppingen und damit auch die Grundlage für die Wiederbesetzung der vakanten Stelle wird aktuell für den Verwaltungsausschuss am 8. Juli vorbereitet.
PM