Derzeit nehmen in Baden-Württemberg rund 330.000 Kinder in etwa 3.300 Kindertagesstätten und Schulen am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm teil. Zukünftig könnten es noch mehr werden: Die EU stellt dem Land 7,5 Millionen Euro Fördergelder für das kommende Schuljahr zur Verfügung – 850.000 Euro mehr als im aktuellen Schuljahr. Kindergärten, Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen bis Klasse 8, die im nächsten Schuljahr am landesweiten EU-Schulobst- und -gemüseprogramm teilnehmen möchten, sollten sich jetzt ihren Platz sichern. „Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Baden-Württemberg ist ein großer Erfolg. Das frische Obst und Gemüse kommt bei den Kindern gut an. Deshalb freue ich mich, dass wir für das kommende Schuljahr nochmals mehr EU-Fördermittel für das Land sichern konnten. Mit insgesamt bis zu 7,5 Millionen Euro können wir auch neuen Einrichtungen den Einstieg ins Programm ermöglichen. Die Kinder bekommen mindestens zweimal im Monat Obst und Gemüse frisch von einem regionalen Lieferanten – in den meisten Fällen sogar häufiger“, sagte der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Dienstag (3. Mai) in Stuttgart. Dabei wies Reimer auch auf eine wichtige Neuerung hin: „Damit alle Beteiligten verlässlich planen und sich einfach anmelden können, gilt für das kommende Schuljahr unser neues Online-Anmeldeverfahren. Alle Kitas, Kindergärten und Schulen, die von Beginn des kommenden Schuljahrs an teilnehmen möchten, können sich bis zum 13. Mai unter www.schulfrucht-bw.de anmelden.“ „Um fit zu sein und den Kindergarten- und Schulalltag erfolgreich meistern zu können, ist eine ausgewogene Ernährung wichtig. Wir ermöglichen daher mit dem EU-Schulfruchtprogramm Kindern in Baden-Württemberg eine zusätzliche Portion Obst und Gemüse“, sagte der Ministerialdirektor abschließend.
Hintergrundinformationen:
Das Land Baden-Württemberg passt jährlich das Schulobst- und -gemüseprogramm auf Basis des von der EU zur Verfügung gestellten Budgets an. Für das kommende Schuljahr läuft das Anmeldeverfahren bis zum 13. Mai 2016. Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen in Abhängigkeit von verfügbarem Budget und Nachfrage. Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Umsetzung des EU-Programms zuständig. Wichtig: Eine Anmeldung unter www.schulfrucht-bw.de/online-anmeldung.html ist in jedem Fall erforderlich – unabhängig davon, ob eine Einrichtung bisher schon am Programm teilnimmt oder neu einsteigen will. Anmelden können sich Kindertageseinrichtungen und Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführende Schulen mit den Klassen fünf bis acht. Damit diese Obst und Gemüse aus dem EU-Programm bekommen, brauchen sie einen zugelassenen Schulfruchtlieferanten und einen Sponsor, der 25 Prozent der Kosten und die Mehrwertsteuer übernimmt. Sponsoren können beispielsweise Schulträger, Fördervereine, Eltern und Unternehmen sein. Informationen zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Die Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) unterstützt das Programm durch pädagogische Begleitmaßnahmen. Informationen zu den Themen Ernährung, Obst- und Gemüseanbau.
PM