Landkreis Göppingen – Die Biker kommen – Auf zur Sternfahrt

Die Sternfahrt zum landesweiten Bikertag führt auch in diesem Jahr durch die Region.

Alle Motorradfahrer sind eingeladen, die Anwohner der Strecken bittet die Polizei um Verständnis.

Das Innenministerium Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit mehreren Partnern am 08. Mai zum siebten Mal ein Treffen von Motorradfahrerinnen, -fahrern und Interessierten. Der „Bikertag 2016 – Sicher im Südwesten“ findet in der Messe Stuttgart, Halle 9, statt.

Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle in Baden-Württemberg ist immer noch zu hoch. Das will die Polizei mit ihren Partnern verbessern. Denn jeder verunglückte Kradfahrer ist einer zu viel. Neben einer intensiveren Verkehrsüberwachung wird deshalb auch 2016 dieser Motorradsicherheitstag durchgeführt. Mit „am Krad“ sind neben der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR auch die LANDESVERKEHRSWACHT, TÜV-Süd, der Fahrlehrerverband, die Firma BMW Motorrad, die Zeitschrift MOTORRAD, SWR 3 und andere Partner.

Die Veranstalter organisieren eine Sternfahrt mit acht Routen zur Messe. Startorte sind meist Niederlassungen des TÜV. Über Details dazu und zum Programm informiert im Internetauftritt die Seite www.bikertag.de. Der Eintritt ist frei.

Bei den „Bikertagen“ der Vorjahre erschienen bis zu 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mehrere tausend Biker fuhren die Sternfahrt mit!

Eine Route der Sternfahrt beginnt  um 11 Uhr in der Eutighofer Straße in Schwäbisch Gmünd und endet nach rund 72 Kilometern in Leinfelden-Echterdingen. Auf der Fahrt passieren die Kradfahrer den Stadtteil Kleindeinbach, bevor sie im Landkreis Göppingen durch Maitis, Ottenbach, Krummwälden, Salach, Eislingen , Heiningen, Jebenhausen, Bezgenriet, Hattenhofen und Schlierbach fahren. Von dortgeht es dann ab etwa 12 Uhr weiter über Kirchheim unter Teck, Richtung  Wendlingen, Denkendorf und Scharnhausen zur Messe Stuttgart.

Die Kradfahrer fahren dabei in einem Verband, einer Kolonne. Das beeinträchtigt der Verkehr, hauptsächlich an Kreuzungen, Einmündungen, Überwegen für Fußgänger, auch an Ampeln. Denn eine Kolonne von Fahrzeugen gilt rechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer zugelassenen Kolonne eine Kreuzung auch bei Rot passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Die Polizei bittet, dies zu beachten. Sie hofft auf die Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer.

PM

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