Lorch: Kein Hinweis auf Besitzer der toten Python, die auf einem Parklatz gefunden wurde

Die Polizei hat ein vorläufiges Ergebnis der Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart übermittelt bekommen.

Zum einen wurde zweifelsfrei festgestellt, dass es sich bei dem Python um einen Dunklen Tiger-Python handelt, zum anderen konnte als Todesursache eine bakterielle Infektion ausgemacht werden. Das Alter der Schlange konnte letztlich nicht zweifelsfrei festgelegt werden, liegt aber nach den Schätzungen der Sachverständigen bei etwa 20 Jahren. Aus den bislang ermittelten Daten kann, nicht abschließend, aber tendenziell davon ausgegangen werden, dass die Schlange bereits tot war, als sie am Fundort abgelegt wurde. Der Dunkle Tiger-Python ist durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Der Schutzstatus umfasst dort allerdings nur den Nachweis, dass das Tier aus einer Nachzucht und nicht aus der Wildbahn stammt und eine Verpflichtung, die Haltung beim zuständigen Regierungspräsidium anzumelden. Der Datenbestand, der aus den Anmeldedaten erstellt wird, ist allerdings nicht dazu geeignet, mit den der Polizei bislang bekannten Daten nach dem möglichen Besitzer zu recherchieren. Da zudem keine Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen sind, hat die Polizei bislang keine Spur zum ehemaligen Halter des toten Tieres.

Zu Ihrer einfachen Information nachfolgend die Ursprungsmeldung, die am 18. März veröffentlicht wurde:

Lorch: Toten Python neben der Straße gefunden

Auf einem Parkplatz neben der Bundesstraße 29 wurde am Donnerstag von einem Verkehrsteilnehmer eine Schlange gefunden. Die hinzugerufene Polizei fand die Schlange neben parkplatzüblichem Unrat zusammengeringelt auf einer Grünfläche neben dem Parkplatz, auf Höhe Waldhausen, entlang der Richtungsfahrbahn Schwäbisch Gmünd. Da nicht spontan zweifelsfrei zu erkennen war, ob die Schlange lebt oder tot ist, griff die Polizei beherzt zu und entrollte die Schlange, die darauf nicht reagierte. Eine Vertreterin des zuständigen Veterinäramtes stellte anschließend vor Ort den Tod der Schlange sozusagen amtlich fest. Die rund vier Meter lange Schlange wurde von der Straßenmeisterei mitgenommen. Um den Schutzstatus der Schlange festzustellen, muss eine Artenbestimmung erfolgen. Die meisten Pythonarten sind erlaubnisfrei zu halten, wenn sie nachweislich aus einer Nachzucht stammen. Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt der Polizei, mit Sitz in Schorndorf, hat die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. Im Zuge dieser Ermittlungen soll geprüft werden, ob Verstöße gegen das Artenschutzgesetz und gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Durch das Entsorgen eines toten Tieres liegt zumindest ein Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz nahe. Die Polizei in Schorndorf nimmt unter Telefon 07181/2040 Hinweise entgegen. Interessant für die Polizei sind Beobachtungen, die am Auffindeort gemacht wurden und Hinweise auf Schlangenhalter, die einen Python in der beschriebenen Größe hielten und auf einen Ort, wo möglicherweise eine solche Schlange seit kurzem fehlt.

PM

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