Gemeinderat behandelt die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
In der Zwischenzeit wurde aus Gründen der Entwässerungsplanung und der Verfügbarkeit der Grundstücke ein Teil des Geltungsbereiches im Osten zurückgenommen und das Plangebiet von 1,0 ha auf 0,5 ha verkleinert. Die Erweiterung des Gebietes nach Norden und Osten soll zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden. Hierfür sind zunächst städtebauliche Planung notwendig, die sowohl die weiterführende Erschließungsplanung, als auch die Entwässerung des gesamten Einzugsgebietes Fuchseckstraße / Albstraße berücksichtigen.
Um den Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen kurz-bis mittelfristig decken zu können, soll im ersten Stadium der erste Bauabschnitt unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließung entlang der Fuchseckstraße realisiert werden.
Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) sprach die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Stellplatzregelung an.
Pro Wohneinheit werden 1,5 Stellplätze gefordert, davon sind 70% in Tiefgaragen unterzubringen, die restlichen 30% können oberirdisch in Form von Garagen oder offenen Stellplätzen angelegt werden, wobei offene Stellplätze und Tiefgaragenzufahrten […] nur bis maximal 50% der Grundstückslänge zulässig sind. Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) regte an, dass die Gemeinde beim Verkauf der Bauplätze zwingend verlangt, dass die entsprechenden Stellplätze miterworben werden müssen. Dadurch könne eher gewährleistet werden, dass die Stellplätze auch für das Fahrzeug genutzt werden.
Gemeinderätin Sandra Hildebrandt (CDU) sprach sich für die Anlegung von öffentlichen Stellplätzen aus, da andernfalls das nächste Gebiet geschaffen wird, in dem wild die Straße zugeparkt wird. Der Vorsitzende entgegnete, dass es jedoch nicht im Interesse der Allgemeinheit / Steuerzahler sein kann, dass diese mit der Anlegung öffentlicher Stellplätze belastet werde. Dies sei letztlich Aufgabe der Wohnungs- bzw. Gebäudeeigentümer. Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) hinterfragte, warum im aktuellen Entwurf anstatt acht nun zehn Wohneinheiten vorgesehen seien. Dies, so Bürgermeister Jochen Bidlingmaier, diene der Flexibilität. Eine übermäßige Wohnraumverdichtung sei dadurch nicht zu befürchten, da die Nutzfläche über die im Bebauungsplan ebenfalls vorgeschriebene Grundflächenzahl von 0.4 sowie einer max. Gebäudelänge von 30 Metern sowie einer max. zulässigen Höhe von 10 Metern nach oben definitiv begrenzt sei.
Hinsichtlich der Stellungnahmen der Behörden sprach Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) die Entwässerung und die Zisternenregelung an. Der Bebauungsplanentwurf schreibt vor, dass für jedes Gebäude ein Regenwasserspeicher in Form einer Zweikammerzisterne zur Rückhaltung und Nutzung des anfallenden Niederschlagswassers herzustellen ist. Hinsichtlich der Entwässerung erläutert der Vorsitzende, das Plangebiet werde vorübergehend im Mischsystem über das vorhandene Kanalnetz entwässert. Ein mittel- bis langfristiger Anschluss im Trennsystem wird geprüft und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Im Weiteren erkundigt sich Gemeinderat Uwe Seitz über die vorgeschriebene Gebäudehöhe, die auf maximal 10 Meter Höhe begrenzt sei. Außerdem sind maximal drei Vollgeschossen zulässig, wobei das oberste zurückgesetzt sein muss, so der Vorsitzende. Durch diese Festsetzungen ist es nicht möglich, die Gebäudehöhe über die Erdgeschossfußbodenhöhe auszuweiten. Diesen Hintergrund erfragte Gemeinderat Andreas Hedrich und Heiko Biedebach (beide BWV).
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen, dem Bebauungsplanentwurf wurde zugestimmt.
Der Bebauungsplan wird nun für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt.
PM