Seit rund einem Jahr existiert das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Baden-Württemberg. Ab dem 1. März gilt ein Kirrverbot. Dies bedeutet, dass die ohnehin schon schwierige Bejagung der Wildschweine zusätzlich erschwert wird. „Die Kirrjagd (ausbringen kleinerer Mengen Mais um Wildschweine anzulocken) ist die effektivste Bejagungsmöglichkeit bei Wildschweinen.
Über die Hälfte der Borstentiere werden mit dieser Methode durch Jäger erlegt. Durch Nachtaktivität, Intelligenz und große Familienverbände stellt die Reduktion des Schwarzwildes eine besondere Herausforderung für die Jägerschaft dar“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart. „Schauen Sie sich bitte mal die Wiesen in Ihrer Heimat an. Schäden finden Sie fast überall. Und dafür müssen die Jagdpächter zahlen, dürfen aber nicht effektiv jagen! Würden Sie für etwas zahlen, das Sie kaum verhindern können?“
„Wer den Jägern Klötze ans Bein bindet und gleichzeitig nach Effizienzsteigerung schreit, der hat das System nicht verstanden oder will die Zusammenhänge nicht erkennen“, so Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes Dr. Erhard Jauch. Ein weiteres Problem: In den Monaten März und April herrscht Jagdruhe im Wald. Jäger dürfen für zwei Monate nicht mehr jagen. „Spaziergänger, Geocacher oder Hundehalter dürfen sich allerdings frei im Wald bewegen und Wildtiere in ihren „Schlafzimmern“ beunruhigen. Sie müssen noch nicht einmal auf den Wegen bleiben. Wenn der Gesetzgeber eine Wildruhezeit durch das JWMG schaffen will, dann bitte auch mit Konsequenz“, so Dr. Jauch.
Foto (Klaus Lachenmaier): Wildschweine haben gewühlt. Der Jäger muss zahlen.