„Auch 2016 bauen wir den Sanierungsstau weiter ab und sichern damit langfristig eine funktionierende Wirtschaft und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann am 3. März 2016 bei der Vorstellungen des Straßensanierungsprogramm 2016. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Brücken dar: „Die allgemeine Zustandsentwicklung bei den Brücken zeigt, dass gerade dort die Aktivitäten deutlich verstärkt werden müssen, damit die Brücken auch zukünftig sicher befahren werden können“. Als Sonderprogramm verkündete Minister Hermann das Sanierungskonzept für die durch die ausgeprägte Hitzeperiode im Jahr 2015 hervorgerufenen „blow-up“-Schäden an Autobahnen.
Haushaltsmittel und Sanierungsstrecke auf Rekordniveau
Die Haushaltsmittel für die Sanierung von Landesstraßen sind seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 deutlich erhöht und im Haushalt 2015/16 auf das Rekordniveau von 120 Millionen Euro jährlich gesteigert worden. Gleichzeitig hat der Bund den Mittelansatz für die Erhaltung der Bundesfernstraßen innerhalb der letzten fünf Jahre von 198 Millionen auf rund 353 Millionen Euro im Jahr 2015 und für das laufende Jahr 2016 auf 355 Millionen Euro erhöht. „Mit der Erhöhung der Haushaltsmittel für die Erhaltung stieg auch die Gesamtlänge der durchgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen von 380 Kilometern im Jahr 2011 auf 633 Kilometer im Jahr 2015“, so Hermann. Auch in 2016 werden zahlreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, der Mitteleinsatz erfolgt nach der Dringlichkeit der Maßnahmen, basierend auf der alle vier Jahre stattfindenden Zustandserfassung und -bewertung. Das Land legt großen Wert auf einen angepassten Sanierungsstandard und die Anwendung kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren (z.B. Asphaltrecycling). Auf dieser Grundlage wurde nun die 1. Tranche der Erhaltungsmaßnahmen 2016 zusammengestellt. Sie umfasst 110 Maßnahmen an Landesstraßen und 140 Maßnahmen an Bundesfernstraßen, die neu begonnen werden (siehe Anlage 1).
Lärmsanierung – auch 2016 im Fokus der Landesregierung
„In Baden-Württemberg leiden nächtlich etwa 280.000 Menschen unter Straßenverkehrslärm“, so Lärmschutzbeauftragte Gisela Splett. Um die Anzahl der Betroffenen deutlich zu reduzieren, hat das Land 2013 ein Lärmsanierungsprogramm 2014-16 aufgelegt. Eine Lärmsanierung kann grundsätzlich vorgenommen werden, wenn die Lärmsanierungswerte überschritten sind. Um zukünftig besser auf Lärmprobleme reagieren zu können, hat das Land mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2015/2016 die Lärmsanierungswerte an Landesstraßen in Gebieten mit regulärer Wohnnutzung um 2 dB(A) auf 65 dB(A) nachts und 55 dB(A) tags abgesenkt. Außerdem wurde festgelegt, dass nun auch innerorts verstärkt lärmarmer Asphalt zum Einsatz kommen soll. „Ich freue mich, dass viele Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramm 2014-16 bereits umgesetzt sind und 2016 weitere Projekte realisiert werden“, betonte Staatssekretärin Splett. Vorgesehen sind der Bau von drei Lärmschutzwänden, umfangreiche passive Lärmsanierungen (also die Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern) sowie der Einbau lärmmindernden Belags auf insgesamt über 30 Kilometern (siehe Anlage 2).
Sanierung von Brücken – die Achillesfersen unserer Straßen
„Mittels eines Schwerpunktprogramms konnten vor allem die schlechten Brückenflächen von Bundesfernstraßen in den letzten fünf Jahren deutlich reduziert werden“, betonte Hermann. „Dennoch stehen in den nächsten Jahren viele Brücken zur Erhaltung an. Wir müssen daher die Aktivitäten zur Sanierung von Brücken künftig weiter verstärken.“ Daneben sind viele Brücken aufgrund der signifikanten Zunahme des LKW-Verkehrs und des zulässigen Gesamtgewichts unabhängig von ihrem Erhaltungszustand den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr gewachsen. Die Statik dieser Bauwerke muss daher in aufwändigen Gutachten rechnerisch überprüft werden. Sofern sich hierbei Defizite zeigen, müssen die betroffenen Brücken baulich ertüchtigt oder – sofern dies technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre – durch einen Neubau ersetzt werden. Die 1. Tranche des Sanierungsprogramms enthält deshalb auch zahlreiche Brückensanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Bahnbrücke Mannheim Friedrichsfeld auf der A 656 oder die Egelseebrücke Vaihingen auf der B 10.
Hitzeschäden auf Betonfahrbahnen – Sanierungskonzept liegt vor
Während der Hitzeperiode im Sommer 2015 kam es an mehreren alten Autobahnbetonfahrbahnen in Baden-Württemberg zu massiven Hitzeschäden. Um dies zukünftig zu vermeiden, sollen innerhalb der nächsten Jahre alle betroffenen Autobahnabschnitte saniert werden. Entwickelt wurde ein Sanierungskonzept, nach dem die ältesten und somit am stärksten gefährdeten Abschnitte zuerst saniert werden. Im Fokus 2016 stehen dabei die A 5 bei Weinheim, Ettlingen und St. Leon, die A 7 Würzburg-Ulm, die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die A 81 Heilbronn-Würzburg. Die Sanierung der insgesamt etwa 260 km Richtungsfahrbahnen (rund 100 km im Regierungsbezirk Stuttgart und 160 km im Regierungsbezirk Karlsruhe) soll nach dem Willen der Landesregierung innerhalb der nächsten 10 Jahre und mit Gesamtkosten von etwa 500 Millionen Euro umgesetzt werden.
Verbessertes Personalmanagement – die Weichen sind gestellt
„Der Erhalt und die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur bleibt in den kommenden Jahren die allergrößte Herausforderung der Verkehrspolitik. Planung, Vergabe und Bauaufsicht sind dabei für die Straßenbauverwaltung mit hohem organisatorischem und personellem Aufwand verbunden“, erläuterte Hermann. „Um auch zukünftig über ausreichende personelle Ressourcen zur Umsetzung der anstehenden Aufgaben zu verfügen, wurden im Doppelhaushalt 2015/16 insgesamt 100 zusätzliche Stellen für die Straßenbauverwaltung geschaffen. Diese Personalpolitik muss in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.“
Aus- und Neubauprojekte – Planung zukünftiger Maßnahmen
Neben der Erhaltung des Straßennetzes werden 2016 auch zahlreiche Aus- und Neubauprojekte umgesetzt und zukünftige Maßnahmen vorbereitet. Vorgesehen sind neue Spatenstiche für Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes und 6 Spatenstiche für Maßnahmen des Landesstraßenbauprogramms 2015-19. Etwa 40 Millionen Euro – und damit mehr als in der vorangegangenen Legislaturperiode – wurden seit 2011 durchschnittlich jedes Jahr für die Planung zukünftiger Maßnahmen ausgegeben.
PM