Umweltbundesamt veröffentlicht „Lärmbilanz 2015“

Im Vergleich mit anderen Bundesländern konnte Baden-Württemberg den deutlichsten Zuwachs an Meldungen zur Lärmaktionsplanung in den letzten fünf Jahren verzeichnen. Das ist ein Ergebnis einer deutschlandweiten Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Dieses hat aktuell die Meldungen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung auswerten lassen. „Die Veröffentlichung der Lärmbilanz 2015 belegt, dass wir in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren viel bewegen konnten“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur dazu am Freitag, 26. Februar, in Stuttgart.

Die Ergebnisse des Umweltbundesamtes wurden jüngst als „Lärmbilanz 2015“ veröffentlicht. Danach wurden in 5.483 Städten und Gemeinden Deutschlands durch Verkehrslärm Betroffene kartiert. Von 1.916 Städten und Gemeinden liegen Meldungen zur Lärmaktionsplanung vor.

„Baden-württembergische Kommunen haben gemeinsam mit Bayern die meisten Meldungen zur Lärmaktionsplanung abgegeben. Bei uns ist allerdings der Bearbeitungsstand weiter“ erläutert Splett. Gerade bei abgeschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Lärmaktionsplänen liegt Baden-Württemberg klar oberhalb des Bundesdurchschnitts. Auch wurden im Rahmen der Planaufstellung überdurchschnittlich häufig konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt.

Die Lärmbilanz 2015 zeige aber auch, dass in Sachen Lärmschutz nach wie vor dringender Handlungsbedarf bestehe. „Deutschlandweit“, wie Splett, die auch Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung ist, ergänzt. Besonders bei der Anzahl der Meldungen zur Lärmaktionsplanung, im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung und beim Thema „ruhige Gebiete“ bestehen nach der Auswertung des UBA Defizite.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hatte bereits 2015 eine Auswertung der Meldungen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für Baden-Württemberg vornehmen lassen und auf seiner Homepage veröffentlicht. Deren Ergebnisse stimmen mit der nun vom UBA veröffentlichten Studie weitestgehend überein. Neu sei allerdings der Vergleich mit den anderen Bundesländern, wie Staatssekretärin Splett betont.

Die Meldepflichten zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung resultieren aus den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. den entsprechenden Vorgaben im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach sind in regelmäßigen Abständen entsprechende Meldungen an das UBA zu übermitteln. Zuletzt hatte das UBA für das Jahr 2010 eine Auswertung vorgenommen.

Weitere Informationen zu den Themenbereichen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung stehen auf der Homepage des MVI und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur Verfügung.

PM

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