Im Rahmen der aktuellsten Satzungsanpassung erweitert die WMF Betriebskrankenkasse den Erstattungsrahmen für Präventionskurse.
Versicherte der WMF Betriebskrankenkasse können aufgrund der aktuellsten Satzungsanpassung erweiterte Leistungen im Bereich der Primärprävention in Anspruch nehmen. In den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegungsgewohnheiten, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum können zukünftig zwei Präventionskurse mit bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Dabei können diese auch dasselbe Handlungsfeld betreffen. Über die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention http://wmf-bkk.zentrale-pruefstellepraevention.de/kurse/ können tausende von erstattungsfähigen Kurse in ganz Deutschland abgerufen werden. Damit schöpft die Kasse die Möglichkeiten des § 20 SGB V voll aus und leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesunderhaltung der Versicherten.
PM