Aus dem Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen

Schnell reagiert: Wegen mehrerer Rohrbrüche kurz hintereinander hat Bürgermeister Jochen Reutter in einer Eilentscheidung verfügt, dass die marode Wasserleitung in der Hinteren Straße aus dem Jahr 1906 ausgetauscht wird.

Hilfe für Rollstuhlfahrer/innen: Ein Gemeinderat hat angeregt, am Friedhof einen Behindertenparkplatz anzulegen. Die schräge Zufahrt von der Friedhofstraße zum Friedhofseingang sei für Menschen im Rollstuhl zu schräg.

Mehr Verkehrssicherheit: Seit kurzem schalten die Busse an den Haltestellen an der Gaststätte „Lamm“ und am Rathaus die Warnblinkanlage ein, wenn sie dort halten. Erst wenn sie stehen, dürfen andere Fahrzeuge im Schritttempo vorbeifahren. Diesen Antrag eines Hattenhofer Bürgers und der Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt genehmigt.

Niedrige Steuern im Verbandsdurchschnitt

Bei den Grundsteuern A und B, bei der Gewerbesteuer, der Hundesteuer, dem Wasserzins und der Gebühr für Niederschlagswasser liegt die Gemeinde Hattenhofen jeweils unter dem Verbandsdurchschnitt. Dies zeigt die aktuelle Übersicht über die Hebesätze, Steuern und Gebühren der Verbandsgemeinden. Bei der Hundesteuer hat sie sogar den günstigsten Satz der sechs Gemeinden. Lediglich bei der Gebühr für das Schmutzwasser liegt Hattenhofen zehn Cent über dem Verbandsdurchschnitt.

Windkraft: Bislang keine Nachfrage von Investoren

Wie schon berichtet, hat die Region Stuttgart letztes Jahr beschlossen, insgesamt 41 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen weiter zu verfolgen. Eines davon liegt auf Markung Hattenhofen, im Gewann Bunzenberg, welches neben Hattenhofen die Nachbargemeinden Zell u. A. und Holzmaden betrifft. Daneben gibt es einen Standort bei Aichelberg. 13 Standorte im Landkreis fielen bei der Fortschreibung durch das Sieb, darunter eine Fläche zwischen Hattenhofen und Zell u. A..

Der Standort Bunzenberg (Hattenhofen, Zell u. A., Holzmaden) hat eine Fläche von rund 32 Hektar. Die Windgeschwindigkeit liegt bei 5,25 bis 5,50 Meter in der Sekunde. Zu berücksichtigen sind unter anderem der benachbarte Campingplatz Aichelberg sowie diverse Natur- und Artenschutzbereiche. Bislang, so Bürgermeister Jochen Reutter, gebe es für diesen Standort keine Anfrage von Investoren.

Feuerwehr wählt Stellvertretenden Kommandanten

Zum vierten Mal in Folge hat die örtliche Feuerwehr Franc Zwick zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Der Gemeinderat hat dieser Wahl einstimmig zugestimmt. In den letzten 15 Jahren habe Zwick das Vertrauen sowohl seiner Kameraden als auch der Bevölkerung erworben, so Bürgermeister Jochen Reutter. Die Amtszeit dauert fünf Jahre.

Landtagswahl: Gemeinderat und Verwaltung stellen Wahlhelfer

Seit Jahrzehnten gibt es in Hattenhofen nur einen Wahlbezirk (ein Wahllokal) und stellen Gemeinderat und Rathauspersonal den Wahlvorstand und die Wahlhelfer. Für die Landtagswahl am 13. März wird dieser Personenkreis wieder den Urnenwahlvorstand und den Briefwahlvorstand bilden. Die Urnenwahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. Der Briefwahlvorstand trifft sich um 17 Uhr, um die eingegangenen Wahlbriefe zuzulassen und dann ab 18 Uhr getrennt auszuzählen.

Mitteilungsblatt: Gemeindeordnung erlaubt eigene Berichte der Fraktionen

Die Veröffentlichungsrichtlinien des amtlichen Mitteilungsblatts („Blättle“) im Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll werden geändert: Künftig können auch die in den Gemeinderäten vertretenen Fraktionen und Wählergruppierungen Artikel veröffentlichen. Dem hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Gleichzeitig hat das Gremium einhellig beschlossen, es bis auf weiteres bei der bisherigen Praxis zu belassen, ausschließlich die Verwaltung über die Gemeinderatssitzungen berichten zu lassen. Die beiden Hattenhofer Fraktionen verzichten vorerst auf ihr Recht, im Blättle zu veröffentlichen.

Hintergrund ist eine Änderung der Gemeindeordnung durch die Landesregierung.

Seit Dezember 2015 sind die Gemeinden verpflichtet, im eigenen Amtsblatt den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Die Details, vor allem der angemessene Umfang der Beiträge, sind im Redaktionsstatut für das Amtsblatt zu regeln. Als Übergangslösung, bis alle sechs Verbandsgemeinden über diesen Punkt entschieden haben, bietet der Verwaltungsverband an, dass ab Mitte März im Mitteilungsblatt bei der jeweiligen Gemeinde die Rubrik „Meinungen aus den Fraktionen“ neu eingeführt wird. Die Fraktionen erhalten ein Zeichenkontingent von 1.200 Zeichen, dies ist etwa eine Viertel Seite. Bilder können nicht veröffentlicht werden. Der Grund für diese Beschränkung sind vor allem die zu erwartenden Kosten. Sollten alle 15 Fraktionen und Wählergruppierungen in den sechs Verbandsgemeinden wöchentlich einen Artikel schreiben, würde dies zu einer jährlichen Nachzahlung des Verwaltungsverbands von knapp 12.000 Euro führen. Alternativ könnte das Seitenkontingent erhöht werden. Dies würde aber das Blättle für die Leser um rund 1,70 Euro pro Jahr verteuern.

Vor Wahlen sehen die neuen Veröffentlichungsrichtlinien eine Karenzzeit von vier Monaten vor. Damit wird dem Neutralitätsgebot Rechnung getragen. Sitzungsberichte von Parteien und Wählervereinigungen mit tages- und parteipolitischen Beiträgen sowie Leserbriefe werden weiterhin nicht veröffentlicht.

Fraktionen verzichten vorerst auf eigene Artikel

Die beiden Fraktionen im Gemeinderat haben das Recht, künftig Artikel im vorgeschlagenen Umfang zu veröffentlichen, dies betonte Bürgermeister Jochen Reutter. Er rege jedoch an, dass bis auf weiteres die Berichte der Verwaltung über die Gemeinderatssitzungen ausreichen sollten. Für regelmäßige Artikel müsse man Freude am Schreiben und auch einen Zeitaufwand einbringen, so Reutter. Mehrere Sprecher im Gemeinderat sahen es genau so: Die Berichterstattung der Verwaltung sei ausgewogen und objektiv. Wer die Entscheidungsfindung im Gemeinderat nachvollziehen wolle, sei in den öffentlichen Sitzungen herzlich willkommen. Die Gemeinderatsarbeit finde nicht im Mitteilungsblatt statt. Ein Sprecher sah die Gefahr, dass die Berichte der Fraktionen von denen der Verwaltung abweichen und die Leser dann verwirrt sind.

Gemeinderat beschließt Planentwurf für das Gebiet „Zebedäi“

Planer kritisiert Baurechtsbehörde

Den Entwurf des Bebauungsplan Zebedäi mit den örtlichen Bauvorschriften hat der Gemeinderat nach längerer fachlicher Diskussion einstimmig gebilligt. Während der Sitzung wurden auf Vorschlag des Planers noch zwei Festsetzungen geändert. Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt (siehe dazu öffentliche Bekanntmachung in der nächsten Woche).

Planer Manfred Mezger aus Bad Boll begann seinen Sachvortrag mit starker Kritik an der Baurechtsbehörde des Landkreises. Im gegenüberliegenden Bebauungsplan „Zeller Straße“ (östlich der Zeller Straße) hat die Gemeinde erst vor kurzem ein Mischgebiet entlang der Straße ausgewiesen. Auf einem Bauplatz kurz vor der Ortsausfahrt soll ein Gebäude mit sieben Wohneinheiten errichtet werden. Nach dem Bebauungsplan ist dies zulässig. Die Baurechtsbehörde wird das Vorhaben jedoch

voraussichtlich nicht zulassen. Sie befürchtet ein „Kippen des Gebietscharakters“. Die im Mischgebiet erforderliche Durchmischung (Wohnen und Gewerbe) sei mit diesem Vorhaben nicht mehr gewährleistet, so das Landratsamt.

Für Manfred Mezger ist dies ein „Ding der Unmöglichkeit“. Das Landratsamt verhindere so die politisch gewollte Innenentwicklung. Man habe hier kein Neubaugebiet, sondern ein Jahrzehnte altes Bestandsgebiet. Bei dieser Rechtsauffassung der Baurechtsbehörde werde der Nachverdichtung in allen Gemeinden Steine in den Weg gelegt. Aus diesem Grund, so der Bezug zum Bebauungsplan „Zebedäi“, soll in diesem Gebiet westlich der Zeller Straße anstelle des geplanten Mischgebiets ein so genanntes „besonderes Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Ein besonderes Wohngebiet ist ein „Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung“, also ein Baugebiet, das vorwiegend Wohnen dient, indem aber auch andere Nutzungen erhalten und fortentwickelt werden dürfen, die für das Wohngebiet typisch und mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Zulässig sind Wohngebäude, Beherbergungs- und Gaststätten, sonstiges Gewerbe und Büros. Solche besonderen Wohngebiete sind sehr selten und werden in der Regel in alten Ortskernen ausgewiesen.

In Hattenhofen gibt es bereits ein besonderes Wohngebiet und zwar im Bereich Rathaus/Höfle/Hauptstraße. Die zulässigen Lärmimmissionen sind im besonderen Wohngebiet nachts gleich wie im allgemeinen Wohngebiet, tagsüber wie im Mischgebiet.

Einer Gemeinderätin waren fünf Wohnungen je Gebäude im Bereich Weiler zu viel, sie befürchtet dort aufgrund der engen Erschließung künftig Parkprobleme. Die Grundstücke dort seien groß genug für fünf Wohneinheiten, so Planer Mezger, zudem müssten die Bauherren dann erstmal acht Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen, sonst werde das Vorhaben nicht genehmigt. Bürgermeister Jochen Reutter hält es für eher unwahrscheinlich, dass in dem Bereich dort in nächster Zeit große Wohngebäude entstehen. Man wolle die Möglichkeit aber anbieten. In einem Teilgebiet im Oberholzweg wird die vorgesehene Traufhöhe um 50 Zentimeter und die Firsthöhe um einen Meter erhöht. Dies hat Planer Manfred Mezger vorgeschlagen, um den Bauherren dort mehr Spielraum zu geben. Im Oberholzweg werden dann durchgehend zweigeschossige Gebäude möglich sein.

PM

 

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