Mit 66,5 Millionen Euro wird das Land Baden-Württemberg im laufenden Jahr 2016 den Straßenbau in den Städten, Gemeinden und Kreisen fördern. „Im kommunalen Straßenbau können dank der Landesförderung auch in diesem Jahr im ganzen Land viele neue Projekte realisiert werden“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann bei der Bekanntgabe neu bewilligter Projekte am Freitag, 19. Februar in Stuttgart. Er betonte: „Diese Mittel stehen für im Bau befindliche, bewilligte und zur Bewilligung freigegebene Vorhaben der Kommunen zu Verfügung. Wir unterstützen auch dieses Jahr die Kommunen, wichtige Straßenausbau- und Neubauprojekte voran zu bringen.“
Viele Projekte dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, beispielsweise die Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen, die Anlage von Kreisverkehrsplätzen, und der Ausbau von Rad- und Gehwegen an Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Straßenausbau- und Neubauvorhaben. Zu den bereits in den Vorjahren bewilligten Vorhaben kommen in diesem Jahr 40 neu freigegebene Projekte hinzu, die nun bewilligt sind und begonnen werden können. Die neuen Vorhaben können mit 26,3 Millionen Euro aus dem Topf der 66,5 Millionen Euro gefördert werden – damit fließt mehr als ein Drittel der Investitionen in neue Projekte. Deren Gesamtkosten, von denen die Kommunen jeweils einen Anteil tragen, belaufen sich auf 114 Millionen Euro.
„Bei der Programmaufstellung müssen wir – Stand heute – immer noch von einem Auslaufen der Gelder aus dem Entflechtungsgesetz nach 2019 ausgehen. Das engt unseren noch zur Verfügung stehenden Mittelrahmen ein und ist in höchstem Maße unbefriedigend. Alle Appelle an den Bund, eine Nachfolgeregelung auf den Weg zu bringen und damit für klare Verhältnisse zu sorgen, verhallten bislang ungehört“, sagte Minister Hermann.
Hintergrund ist der Beschluss der Föderalismusreformkommission, die Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen. Diese Gelder des Bundes kommen den kommunalen Straßenbauprojekten über Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zu Gute. „Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Bereich – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein. Dazu ist ein ausreichend ausgestattetes Förderprogramm notwendig. Der Bund sollte sich hier nicht gänzlich aus der Verantwortung ziehen“, so Minister Hermann weiter.
PM