Heute wird im Landtag das Chancengleichheitsgesetz verabschiedet. Es war ein schwieriger und langer Weg, bis es nun zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes gekommen ist. ver.di begrüßt das Gesetz „als Schritt in die richtige Richtung“, bedauert aber, dass neben den Verbesserungen bei den Freistellungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte und ihren Stellvertretungen nach wie vor echte Sanktionsmöglichkeiten fehlen, wenn eine Verwaltung Chancengleichheit nicht wirklich ernst nimmt.
„Auf den allerletzten Drücker ist heute das Chancengleichheitsgesetz durch den Landtag doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden“, so Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Das Gesetz schadet niemanden und nützt vielen – auch Männern, da das Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen wurde.“
Auch in der nächsten Legislaturperiode müsse Chancengleichheit aber auf der politischen Agenda bleiben. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetzt ist noch lange nicht umgesetzt, so Schorsch-Brandt: „Wir bleiben weiterhin am Ball um Gleichstellung zu verbessern – Rückschritte lassen wir nicht zu.“
In Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz heißt es: Der Staat – und damit auch die Gemeinden und Kommunen – fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Von faktischer Gleichstellung könne in Baden-Württemberg noch nicht gesprochen werden, so ver.di.
Schorsch-Brandt: „Daher ist es gut, dass das Gesetz jetzt da ist.“
PM