IHK-Wahl: Unternehmensvertreter können ab März kandidieren – Entscheid über Sitzverteilung in den Gremien folgt im Juli

Anfang März startet die Bewerbungsfrist für die höchsten ehrenamtlichen Gremien der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart – die Vollversammlung und die Bezirksversammlungen der fünf Bezirkskammern. Inhaber oder Vertretungsberechtigte der IHK-Mitgliedsunternehmen können ihre Kandidatur vom 1. bis 21. März erklären. Bewerberinnen und Bewerber erhalten alle notwendigen Informationen unter www.ihkwahl2016.de. Die eigentlichen Wahlen folgen dann vom 4. bis 26. Juli. In diesem Zeitraum sind die rund 160.000 IHK-Mitgliedsunternehmen aufgerufen, im Rahmen einer Briefwahl ihre Stimme für die künftigen Mitglieder der Vollversammlung und der Bezirksversammlungen in der Wahlperiode 2017 bis 2020 abzugeben.

„Die IHK lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Unternehmerschaft in ihren Gremien. Umso mehr freuen wir uns über jedes Interesse an einer Kandidatur“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben soll die Zusammensetzung der Vollversammlung und der Bezirksversammlungen der Wirtschaftsstruktur der Region Stuttgart entsprechen. Vor diesem Hintergrund ermöglicht die Wahlordnung, dass sich in jedem Bezirk die dort ansässigen Betriebe ungeachtet ihrer jeweiligen Größe um ein Mandat bewerben können. Auch die jeweilige Branchenzugehörigkeit stellt für eine Kandidatur kein Hindernis dar. Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer können sich für einen der 100 Sitze in der Vollversammlung und insgesamt 138 Sitze in den Bezirksversammlungen aufstellen lassen (Böblingen: 28 Sitze, Esslingen-Nürtingen: 34 Sitze, Göppingen: 16 Sitze, Ludwigsburg: 34 Sitze, Rems-Murr: 26 Sitze).

Die Vollversammlung ist oberstes Beschlussorgan der IHK. Sie legt die Grundausrichtung der IHK-Arbeit fest und entscheidet über wirtschaftspolitische Positionierungen sowie über IHK-Finanzen und -Beiträge. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten, der die IHK gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer nach außen vertritt. Die Bezirksversammlungen nehmen die Interessen der Unternehmen ihres Bezirks wahr und beschließen selbst über ihre Ausgaben. Alle Mitglieder von Vollversammlung und Bezirksversammlungen sowie deren Präsidien arbeiten ehrenamtlich und erhalten somit keinerlei Vergütung.

Alle Informationen zur IHK-Wahl stehen auf www.ihkwahl2016.de.

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