BWIHK sieht Potenzial bei Quartiersentwicklungen in Privatinitiative – Aktueller Leitfaden setzt Impulse

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag  (BWIHK) sieht großes Potenzial in der Anwendung des „Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiativen“ (GQP) und hat dazu aktuell einen Leitfaden veröffentlicht. Die Wirtschaft appelliert an Städte und Kommunen, sich aufgeschlossen gegenüber privaten Initiativen zur Aufwertung von Geschäftsvierteln zu zeigen und diese aktiv zu unterstützen.

Grundeigentümer und Gewerbetreibende von Gewerbeimmobilien haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ihr Geschäftsquartier in eigener Regie weiterzuentwickeln bzw. aufzuwerten. Möglich macht dies das GQP, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. Dabei geht es um Maßnahmen und Aktionen, die über die von Kommunen erbrachten Leistungen hinausgehen, diese also nicht ersetzen sollen. Finanziert werden die Projekte aus einer selbst festgelegten und zeitlich befristeten Abgabe.

Die „Spielregeln“ des GQP sind jedoch komplex (siehe Hintergrundinformationen). Deshalb hat der BWIHK in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Handelsverband Baden-Württemberg einen Leitfaden erstellt, in dem erläutert wird, wie solche Aufwertungsbereiche organisiert werden können.

„Wir sehen in diesem Instrument eine große Chance, denn die Betroffenen in einem Viertel wissen am besten, mit welchen Maßnahmen sie ihr Quartier weiterentwickeln können“, betont Prof. Dr.-Ing. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der für Handelsfragen im BWIHK federführenden IHK Bodensee-Oberschwaben. „Unser Appell richtet sich daher an Grundeigentümer und Gewerbetreibende, die Möglichkeiten dieses Gesetzes zu nutzen. Städte und Kommunen fordern wir auf, private Initiativen konstruktiv zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Mit dem Projektfonds der Städtebauförderung verfügen die Kommunen auch über ein Instrument, sich finanziell zu beteiligen“, ergänzt Jany.

Der GQP-Leitfaden kann bei allen IHKs im Land kostenlos angefordert oder auf der Homepage www.bw.ihk.de abgerufen werden.

Hintergrundinformationen:

Die Grundidee für ein „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiativen“ (GQP) stammt aus Nordamerika. Das Instrument wird in Deutschland bereits in acht Bundesländern eingesetzt, wobei es meist unter der anglo-amerikanischen Bezeichnung Business Improvement District (BID) in einen gesetzlichen Rahmen gefasst wurde.

BIDs sind Aufwertungsbereiche, in denen in privater Verantwortung die Attraktivität des Quartiers und damit die Rahmenbedingungen für ansässige Gewerbebetriebe verbessert werden sollen. Typische Handlungsfelder sind Maßnahmen zur Umfeldverbesserung, zum Beispiel die Neugestaltung und Pflege des öffentlichen Raums sowie die Verbesserung der Sauberkeit. In vielen BIDs werden außerdem ergänzende Marketingmaßnahmen umgesetzt.

Eine Quartiersgemeinschaft muss von mindestens sieben natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Sie kann bei der Gemeinde ein für maximal fünf Jahre ausgelegtes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept einreichen, wenn dafür die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit mindestens 15 Prozent der Fläche des BID vorliegt. Nachdem die Gemeinde den Antrag geprüft hat, kann sie die entsprechende Satzung erlassen, wenn zuvor nicht mehr als ein Drittel der Grundstückseigentümer oder solche mit mehr als einem Drittel der Fläche widersprechen. Danach müssen sich allerdings alle im Aufwertungsbereich befindlichen Grundstückseigentümer finanziell an dem Projekt beteiligen. BIDs schließen somit aus, dass sich Trittbrettfahrer ohne finanzielle Beteiligung an den Erfolgen von Marketingmaßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsumfelds bereichern.

PM

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