CDU Arbeitskreis Polizei: Polizeiarbeitskreis bemängelt Einseitigkeit des Gutachtens zur Polizeireform

„Das einzige was an dem Gutachten zur Polizeireform wirklich nachvollziehbar ist und stimmt, ist, dass das Interessenbekundungsverfahren wohl einzigartig in Deutschland war“, so der Vorsitzende des CDU Arbeitskreises der Polizei, Rainer Staib.

Das überschwängliche Lob an der Reform könne der Arbeitskreis allerdings nicht bestätigen. Für die Kolleginnen und Kollegen im Land muss das Gutachten wie ein Scherz klingen – seien es doch diejenigen, die unter der Reform zu leiden hätten. An der Basis liefe noch nichts richtig rund. Es fehle immer noch an Personal bei den Polizeirevieren. Entweder sind diese Mitarbeiter mit der Reform beschäftigt oder wegen der Reform an der falschen Stelle eingesetzt. „Stellen auf dem Papier bringen den Kollegen vor Ort nichts, sie brauchen die Menschen“, so Rainer Staib.

Die Polizisten wundern sich auch über die Vorgehensweise, wie die Reform überprüft wurde. Ein fachliches Gutachten zur Beleuchtung der Wirtschaftlichkeit erstellen zu lassen, ohne dabei die Mitarbeiter zu befragen, zeige die Einseitigkeit einer solchen Expertise. Für eine Landesregierung, bei der sonst immer die Bürgerbeteiligung im Vordergrund staatlichen Handels stünde, ist dies schon verwunderlich. Müsse hier dann nicht auch der Mitarbeiter im Vordergrund stehen? Zuschnitte und Abläufe anhand von wissenschaftlichen Kriterien festzumachen, sei für Staib der falsche Ansatz. Ist es doch so, dass polizeiliche Arbeit von der Spontanität und Flexibilität abhängig und die Nähe zum Bürger Grundvoraussetzung der Informationsgewinnung ist. Keiner könne Kriminalitätsschwerpunkte vorhersagen und die Wege von den Präsidien zu den Dienststellen im Land seien zu weit, um eine bürgernahe Polizei zu erhalten.

Die Landesregierung müsse endlich eine Mitarbeiterbefragung durchführen, um auch die „weichen“ Faktoren der Polizeireform auf seine Tauglichkeit zu überprüfen, fordert Staib.

PM

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