Flüchtlingsunterbringung in Göppingen: Zuständigkeit beim Landratsamt, nicht bei der Stadt!

Die Stadtverwaltung Göppingen macht darauf aufmerksam, dass trotz anderslautender Äußerungen des Sozialdezernenten des Landkreises weder die Stadt Göppingen noch die Wohnbau in der Regel von der Belegung einer zur Verfügung gestellten Wohnung informiert werden.

Dadurch kann die Stadt die Bevölkerung nicht über die beabsichtigte beziehungsweise tatsächliche Belegung einer Wohnung informieren. „Wir haben bei der Zurverfügungstellung von Wohnungen den Landkreis darauf hingewiesen, dass nicht jede Wohnung aufgrund ihrer Lage zur Belegung mit ausschließlich alleinstehenden Flüchtlingen geeignet ist“, so Oberbürgermeister Guido Till. Dies betrifft auch die Wohnungen im Robert-Mayer-Weg im Bergfeld sowie im Znaimer Weg in Bezgenriet. Oberbürgermeister Guido Till hat bereits am vergangenen Freitag, 15. Januar, den Landrat schriftlich und dringend darum gebeten, die besagten Wohnungen mit Familien zu belegen, da sich die Objekte in Wohngebieten befinden. Zum Objekt im Robert-Mayer-Weg weist die Stadt erneut darauf hin, dass die Wohnungen unabhängig von der Stadt angemietet wurden. Die umliegende Nachbarschaft hat der Stadtverwaltung gegenüber versichert, dass sie bereit wäre, Flüchtlingsfamilien aktiv bei ihrer Integration in die Gesellschaft zu begleiten. Der Landrat hat der Stadt versichert, dass auf diesen Wunsch Rücksicht genommen wird.

PM

 

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