Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Landtagswahl am 13. März 2016 – Alle eingereichten Kreiswahlvorschläge werden zugelassen

Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 10 Göppingen und 11 Geislingen hat in seiner heutigen Sitzung jeweils über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 13. März 2016 entschieden. Im Wahlkreis 10 Göppingen wurden insgesamt 12 Wahlvorschläge zugelassen, im Wahlkreis 11 Geislingen wurden insgesamt 10 Wahlvorschläge zugelassen. Bei der Landtagswahl 2011 waren es in beiden Wahlkreisen jeweils 9 Parteien, die zugelassen wurden.

Kein eingereichter Wahlvorschlag wurde zurückgewiesen. Bei den Wahlvorschlägen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) musste allerdings der vorgeschlagene Bewerber mangels vorliegender Zustimmungserklärung gestrichen werden. Für ihn rückt der Ersatzbewerber als Bewerber nach.

Mit dieser Zulassung wurden auch die Angaben verbindlich festgelegt, mit denen die einzelnen Kreiswahlvorschläge auf dem Stimmzettel erscheinen.

Gegenüber der letzten Landtagswahl hat sich die Einteilung der Wahlkreise erfreulicherweise nicht geändert. Dies war in der Vergangenheit mehrfach der Fall.

Insgesamt 13 Parteien hatten sich beim Kreiswahlleiter nach den Zulassungskriterien erkundigt. Zusätzlich zu den Wahlunterlagen mussten vom Kreiswahlleiter in beiden Wahlkreisen insgesamt 2544 Unterstützungsunterschriften  geprüft werden, von denen 113 nicht zugelassen wurden. Dies hatte jedoch keinen Einfluss auf die Zulassung der Parteien, da auch ohne diese genügend Unterschriften vorlagen.

Bei der diesjährigen Ladtagswahl wird es im Landkreis Göppingen kein reräsentatives Wahllokal geben, in dem Daten zu den Wahlstatistiken erhonen werden.

Einen breiteren Raum nimmt bei der Wahl der behindertengerechte Zugang der Wahllokale sowie Hilfen für blinde und sehbehinderte Mitbürger+innen ein. Briefwahlunterlagen sollen ab der 1. Februarwoche zur Verfügung stehen.

Die zugelassenen Wahlvorschläge können der beiliegenden Übersicht entnommen werden: Zugelassene_KWV

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