Deutschland bekommt möglicherweise wieder eine Zuckersteuer. Anders als früher soll sie allerdings nicht auf Zucker allgemein erhoben werden, sondern auf bestimmte zuckerhaltige Getränke. Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg gebracht. Inkrafttreten soll die neue Abgabe nach den bisherigen Plänen am 1. Juli 2027. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung will damit den Zuckerkonsum senken, ernährungsbedingten Krankheiten vorbeugen und langfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten. Das klingt zunächst vernünftig. Doch bei genauerem Hinsehen stellen sich einige Fragen. Die wichtigste lautet: Warum wird ausgerechnet die Cola besteuert, während Nutella, Marmelade und andere zuckerreiche Lebensmittel unangetastet bleiben?
Eine Steuer, die es schon einmal gab
Eine Zuckersteuer ist in Deutschland keine neue Erfindung. Bereits 1841 wurde eine Steuer auf heimisch erzeugten Rübenzucker eingeführt. Im Laufe der Zeit wurde sie mehrfach verändert und ging 1949 auf den Bund über.
Zum 1. Januar 1993 wurde sie abgeschafft. Hintergrund war die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes, bei der mehrere sogenannte kleine Verbrauchsteuern entfielen. Im letzten vollständigen Steuerjahr 1992 nahm der Staat mit der Zuckersteuer umgerechnet rund 94 Millionen Euro ein.
Seitdem gibt es keine allgemeine deutsche Zuckersteuer mehr. Die jetzt geplante Getränkeabgabe wäre also keine Wiederbelebung der alten Steuer, sondern eine neue, deutlich enger gefasste Verbrauchsteuer.
Was soll künftig besteuert werden?
Der Kabinettsvorschlag sieht zwei Steuerstufen vor. Bei Getränken mit mindestens fünf, aber weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter anfallen. Ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 32 Cent pro Liter vorgesehen.
Betroffen wären insbesondere Limonaden, Eistees, Energydrinks und bestimmte Fruchtnektare beziehungsweise Fruchtgetränke mit zugesetztem Zucker. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate sollen erfasst werden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Bei einer Flasche mit einem halben Liter Inhalt wären das 13 Cent in der niedrigeren und 16 Cent in der höheren Steuerstufe. Hinzu kommen gegebenenfalls Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer. Bei einer stark zuckerhaltigen Cola könnte der Endpreis nach einer Berechnung der ARD um rund 38 Cent pro Liter steigen, wenn die Steuer vollständig weitergegeben wird.
Wichtig ist dabei: Light- und Zero-Getränke sollen nach dem Kabinettsvorschlag nicht besteuert werden. Das gilt ebenso für Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt werden. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Milch und bestimmte pflanzliche Getränke sollen ausgenommen bleiben.
Die Bundesregierung erwartet Steuereinnahmen von rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Das sind Prognosen, keine bereits erzielten Einnahmen. Die ursprünglich von der FinanzKommission Gesundheit genannten rund 450 Millionen Euro jährlich beruhten auf einer früheren Berechnung mit einer anderen Ausgestaltung der Abgabe.
Zucker bleibt Zucker – oder doch nicht?
Hier beginnt für mich die eigentliche Diskussion. Zucker in einer Limonade ist chemisch nicht grundsätzlich anders als Zucker in Marmelade oder einem Schokoladenaufstrich. Der Körper unterscheidet nicht danach, ob der Zucker aus einer Flasche, einem Glas oder einem Brotaufstrich stammt.
Natürlich gibt es gesundheitliche Unterschiede. Zuckerhaltige Getränke liefern zusätzliche Kalorien, lassen sich schnell konsumieren und sättigen häufig weniger als feste Lebensmittel. Wer innerhalb weniger Minuten einen halben Liter Limonade trinkt, kann eine beträchtliche Menge Zucker aufnehmen, ohne sich anschließend entsprechend satt zu fühlen.
Eine Flasche mit einem halben Liter Limonade kann beispielsweise rund 50 Gramm Zucker enthalten. Das sind etwa 16 bis 17 Stück Würfelzucker, wenn man mit drei Gramm pro Stück rechnet. Bereits damit wäre die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Obergrenze für freien Zucker deutlich überschritten.
Die WHO empfiehlt, weniger als zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr aus freien Zuckern aufzunehmen, möglichst weniger als fünf Prozent. Bei einem beispielhaften Tagesbedarf von 2.000 Kilokalorien entspricht das einer bevorzugten Obergrenze von ungefähr 25 Gramm täglich. Zu den freien Zuckern zählen neben zugesetztem Zucker auch Zucker in Honig, Sirup und Fruchtsäften.
Das bedeutet aber nicht, dass Marmelade oder Nutella gesundheitlich unbedenklich wären. Auch hier kommt es auf die verzehrte Menge und die gesamte Ernährung an. Ein hoher Zuckergehalt bleibt ein hoher Zuckergehalt.
Warum bleiben Fruchtsäfte und andere Produkte verschont?
Besonders interessant sind die Ausnahmen. Reine Fruchtsäfte sollen nicht besteuert werden, obwohl sie erhebliche Mengen freier Zucker enthalten können. Die Begründung liegt unter anderem darin, dass Fruchtsäfte Nährstoffe enthalten und als Lebensmittel anders eingeordnet werden als klassische Erfrischungsgetränke.
Das ist nachvollziehbar, aber nicht völlig widerspruchsfrei. Wer allein den Zuckergehalt und die gesundheitlichen Folgen betrachtet, kann fragen, weshalb ein süßes Getränk je nach Herkunft seines Zuckers unterschiedlich behandelt wird.
Bei Light- und Zero-Getränken ist die Sache anders: Sie enthalten wenig oder keinen Zucker und sollen gerade deshalb nicht unter die Zuckersteuer fallen. Das entspricht dem erklärten Ziel, den Zuckergehalt der angebotenen Getränke zu reduzieren. Ob Süßungsmittel langfristig in jeder Hinsicht die beste Alternative sind, ist eine gesonderte Ernährungsfrage. Eine Zuckersteuer auf Getränke ist jedenfalls keine allgemeine Steuer auf Süße.
Was bringt die Steuer tatsächlich?
Das stärkste Argument für die Abgabe ist nicht, dass der Staat mit höheren Preisen den Konsum bestrafen soll. Entscheidend ist vielmehr, dass Hersteller einen finanziellen Anreiz bekommen, ihre Rezepturen zu verändern.
Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass eine gestaffelte Abgabe dazu beitragen kann, den Zuckergehalt von Getränken zu senken. Hersteller können dadurch eine höhere Steuer vermeiden, dass sie weniger Zucker verwenden. Das kann gesundheitlich wirksamer sein, als wenn lediglich die Preise steigen und die Verbraucher unverändert süße Produkte kaufen.
Auch für Deutschland gibt es wissenschaftliche Modellrechnungen, die positive Auswirkungen auf den Zuckerkonsum und langfristig auf die Gesundheit erwarten lassen. Solche Berechnungen sind jedoch keine Garantie. Wie groß der tatsächliche Effekt ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie Hersteller und Verbraucher reagieren.
Die Steuer hat außerdem eine finanzielle Seite. Die Einnahmen sollen helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Damit stehen zwei Ziele nebeneinander: gesundheitliche Prävention und zusätzliche Einnahmen für das Gesundheitssystem. Beides ist legitim, sollte aber offen benannt werden.
Wer zahlt am Ende?
Eine Verbrauchsteuer wird in der Regel zumindest teilweise an die Kunden weitergegeben. Haushalte mit niedrigen Einkommen können dadurch relativ stärker belastet werden. Wenn die Steuer vor allem Hersteller zur Rezepturänderung bewegen soll, wäre das ein Erfolg. Wenn hingegen hauptsächlich die Preise steigen, ohne dass sich der Zuckergehalt oder das Konsumverhalten nennenswert verändert, wäre der gesundheitliche Nutzen geringer.
Deshalb sollte die Politik später nicht nur die Steuereinnahmen veröffentlichen. Sie sollte auch prüfen, ob der Zuckergehalt der Getränke tatsächlich sinkt, ob weniger Zucker konsumiert wird und ob sich die erwarteten gesundheitlichen Verbesserungen einstellen.
Eine sinnvolle Maßnahme – aber keine konsequente Zuckerpolitik
Ich halte es für durchaus sinnvoll, den übermäßigen Konsum zuckerhaltiger Getränke einzudämmen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen können süße Getränke einen erheblichen Anteil an der täglichen Zuckeraufnahme haben. Wenn Hersteller ihre Produkte weniger süß machen, ist das ein vernünftiges Ergebnis.
Trotzdem bleibt ein Widerspruch: Wenn zu viel Zucker ein gesundheitliches Problem ist, sollte die Politik erklären, weshalb sie zunächst nur bestimmte Getränke erfasst und andere Zuckerquellen ausnimmt. Nutella wird nicht gesünder, nur weil die Cola daneben teurer wird. Und auch ein Fruchtsaft kann viel Zucker enthalten, selbst wenn dieser nicht zugesetzt wurde.
Eine Getränkeabgabe kann deshalb ein erster Schritt sein. Sie ersetzt aber weder verständliche Lebensmittelkennzeichnungen noch Ernährungsbildung oder eine umfassende Strategie gegen übermäßigen Zuckerkonsum.
Am Ende sollte nicht entscheidend sein, in welcher Verpackung der Zucker steckt. Entscheidend ist, wie viel davon wir insgesamt aufnehmen – und ob die Politik mit ihrer Steuer tatsächlich die Gesundheit verbessert oder vor allem neue Einnahmen erzielt.
Denn Zucker wird nicht dadurch gesünder, dass er nicht in der Flasche, sondern im Marmeladenglas steckt.
Joachim Abel