Seit Anfang 2026 gibt es die sogenannte Aktivrente. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und anschließend als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann bis zu 2000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Bei einem ganzen Jahr sind somit bis zu 24 000 Euro steuerfreie Einkünfte möglich. Sozialversicherungsbeiträge fallen allerdings weiterhin an.
Selbstständige und Freiberufler profitieren von diesem Steuervorteil dagegen nicht. Wenn beispielsweise ein 68-jähriger Ingenieur oder Unternehmensberater weiterhin Aufträge übernimmt und damit genauso zur Wirtschaftsleistung beiträgt wie ein angestellter Kollege, muss er seine Einkünfte regulär versteuern.
Dagegen richtete sich die Petition Nr. 188281 an den Deutschen Bundestag, in der gefordert wurde, die Aktivrente auf Selbstständige auszuweiten. Schließlich soll die Aktivrente ältere Menschen motivieren, länger beruflich aktiv zu bleiben. Nach Ansicht des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland und der BAGSV, müsste das Ziel der Aktivrente unabhängig davon gelten, ob jemand angestellt oder selbstständig arbeitet. Dabei wurde auch auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verwiesen.
Der Petitionsausschuss des Bundestages folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Am 14. Oktober 2026 empfahl er mehrheitlich, das Petitionsverfahren abzuschließen. Einen aktuellen parlamentarischen Handlungsbedarf sieht der Ausschuss nicht. Das Bundesfinanzministerium argumentiert pikanterweise, die Förderung sei zunächst dort eingeführt worden, wo der größte Bedarf bestehe. Während nur vergleichsweise wenige Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, sei die Erwerbstätigkeit im höheren Alter bei Selbstständigen ohnehin stärker verbreitet.
Gerade für Freelancer lässt sich das allerdings auch umgekehrt betrachten. Viele Selbstständige arbeiten gerne über das Rentenalter hinaus, weil ihre Tätigkeit flexibel ausgeübt werden kann und Unternehmen von ihrer oft jahrzehntelangen Erfahrung profitieren. Ein steuerlicher Anreiz könnte deshalb helfen, dieses Know-how noch länger für Auftraggeber verfügbar zu halten.
Ganz vom Tisch ist die Einbeziehung der Selbstständigen allerdings nicht. Die Bundesregierung will die Wirkung der Aktivrente nach zwei Jahren überprüfen. Dabei soll ausdrücklich auch untersucht werden, ob die Steuervergünstigung künftig auf Selbstständige ausgeweitet werden sollte.
Bis dahin bleibt eine ungewöhnliche Situation: Wer mit 66 Jahren und 4 Monaten vom Freelancer zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer wird, kann plötzlich von bis zu 2000 Euro steuerfreiem Monatseinkommen profitieren. Wer dagegen weiterhin selbstständig seine Kunden betreut, kann dies nicht.
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