Höhere Hebesätze in vielen Kommunen – Fleißiges Drehen an der Steuerschraube

Die wirtschaftliche Krise spiegelt sich auch in den kommunalen Haushalten wieder. Eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg zeigt, dass viele Kommunen darauf mit Hebesatzerhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer reagiert haben. Hebesatzsenkungen bleiben dagegen die große Ausnahme.

Grundlage dieser Auswertung waren die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Hebesätze für 2026. Besorgniserregend ist, dass in 110 der 1.101 baden-württembergischen Kommunen die Hebesätze für die Gewerbesteuer angehoben worden sind. Das bedeutet, dass Unternehmen in einer Krise noch stärker belastet werden. „Die Anhebung der Gewerbesteuer ist Gift für die zarten Ansätze einer wirtschaftlichen Erholung“, kritisiert der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller.

Spitzenreiter bei den Gewerbesteuererhöhungen sind Schönbrunn mit einem Anstieg um 85 Prozentpunkte auf 425 Prozent, Birkenfeld mit einem Anstieg um 70 Prozentpunkte auf 400 Prozent und Kirchzarten mit einem Anstieg um 60 Prozentpunkte auf 400 Prozent. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz in Baden-Württemberg hat weiterhin Karlsruhe mit 450 Prozent.

Aber auch das Wohnen verteuert sich für viele Steuerzahler im Südwesten. Fast jede sechste Kommune in Baden-Württemberg hat in diesem Jahr den Hebesatz erhöht. „Viele Menschen erlebten durch die Grundsteuerreform ohnehin extreme Mehrbelastungen. Da tun die jüngsten Hebesatzerhöhungen noch mehr weh, denn sie verteuern das Wohnen erneut“, so Möller.

Besonders schwer trifft es die Grundstücksbesitzer in Offenau und Illingen: Hier haben sich die Hebesätze im Vergleich zu 2025 mehr als verdoppelt. In Neckartenzlingen zahlen die Grundstücksbesitzer fast zwei Drittel mehr als im Jahr zuvor. Nur in elf Kommunen wurde die Grundsteuer B abgesenkt. In Eriskirch und Fröhnd reduziert sich die Grundsteuer B um mehr als zehn Prozent.

Des Weiteren haben vier weitere Kommunen die Grundsteuer C auf unbebaute, aber baureife Grundstücke eingeführt. Besonders hoch ist die Grundsteuer C in Offenau: Auf unbebaute Grundstücke wird ein Hebesatz von 2.200 Prozent fällig.

Seit der Grundsteuerreform im Jahr 2025 ist ein Vergleich der Hebesätze zwischen den Kommunen nicht mehr sinnvoll möglich. Da seither die Bodenrichtwerte den entscheidenden Bewertungsmaßstab für die Grundsteuer bilden und diese in den verschiedenen Kommunen teilweise extrem unterschiedlich sind, bilden die Hebesätze alleine die Grundsteuerbelastung zwischen den Kommunen nicht mehr schlüssig ab. In Stuttgart liegt beispielsweise der durchschnittliche Bodenrichtwert für Einfamilienhäuser bei etwa 1.500 Euro pro Quadratmeter. Verglichen mit einer Kommune mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 150 Euro würde sich bei demselben Hebesatz somit in Stuttgart immer eine zehnmal so hohe Grundsteuer ergeben.

Der Bund der Steuerzahler ist sich bewusst, in welch schwieriger finanzieller Lage sich die Kommunen befinden. Hohe Standards und Aufgabenzuweisungen von Bund und Land sorgen für steigende Ausgaben. „Steuererhöhungen können darauf jedoch nicht die Antwort sein. Sinnvoller wäre es, wenn die übergeordneten staatlichen Ebenen die Standards, die die Kommunen erfüllen müssen, zurückfahren würden“, lautet die Forderung Möllers.

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg

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