Gut die Hälfte der 2.334 im Jahr 2025 kontrollierten Online-Angebote von Pflanzenschutzmitteln war unzulässig: Das ist das Ergebnis der Recherche durch die länderfinanzierte Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz, kurz ZOPf. Im Auftrag der Bundesländer kontrolliert die Zentralstelle mit Sitz beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Online-Handelsunternehmen und Privatpersonen, die Pflanzenschutzmittel im Internet für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. „Die hohe Dynamik des Marktes macht sich in immer neuen Anbietern und einem sich ständig wandelnden Angebot von in Deutschland illegalen Produkten bemerkbar“, sagt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl. „Die Ergebnisse der Länder und des BVL verdeutlichen, wie wichtig es ist, solche Angebote aufzuspüren, um Menschen, Tiere und Umwelt vor illegalen Anwendungen und damit verbundenen Gefährdungen zu schützen.“
Im Jahr 2025 überprüfte ZOPf 51 von insgesamt 687 ihr bekannten Online-Handelsunternehmen, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher anboten. Davon wurden 31 Unternehmen aufgrund von Hinweisen von Behörden und Dritten und 20 Unternehmen im Rahmen systematischer Recherchen überprüft. 45 % der kontrollierten Unternehmen hatten ihren Standort außerhalb Deutschlands. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat die Zentralstelle damit insgesamt 522 von 687 bekannten Unternehmen kontrolliert (75 %). Dabei betreiben manche Unternehmen mehr als nur einen Online-Shop. Im Jahr 2025 wurden durch ZOPf insgesamt 74 Online-Shops überprüft sowie sechs Privatpersonen, die online Pflanzenschutzmittel angeboten haben. Die pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen auch von Privatanbietern eingehalten werden.
Von den 2.334 im Jahr 2025 gesichteten Angeboten stufte ZOPf mehr als die Hälfte als unzulässig ein. Die beanstandeten Produktangebote enthielten zu wenig oder unzulässige Informationen und/oder bezogen sich auf Mittel, die in Deutschland nicht oder nicht mehr zugelassen sind. Häufig war auch der Zulassungsstatus anhand der Produktangebote im Internet nicht eindeutig zu identifizieren. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert, und die Ergebnisse sind nicht repräsentativ.
Auch Inhalte in sozialen Medien werden von ZOPf kontrolliert. Hier wurden im Jahr 2025 vermeintliche Ratgeber mit unzulässigen Auslobungen und Anwendungsempfehlungen von Produkten, die über keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel verfügen, identifiziert und entfernt. Immer stärker ist im vergangenen Jahr auch Werbung für in Deutschland nicht verkehrsfähige Pflanzenschutzmittel aus Drittstaaten in den Fokus gerückt.
Informationen über unzulässige Inhalte, die gegen das Pflanzenschutzrecht verstoßen, leitet ZOPf an die zuständigen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer bzw. über das BVL an die Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder der Nicht-EU-Staaten zur Prüfung und Ahndung weiter. Diese können unter anderem die Löschung von rechtswidrigen Inhalten und unzulässigen Angeboten sowie die Änderung der Angebotstexte anordnen. Zusätzlich können bei schwerwiegenden Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, Nutzeraccounts auf Online-Marktplätzen gesperrt und die Erreichbarkeit von Websites mit illegalen Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt werden.
Hintergrund:
Die Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der Vorschriften für den Handel, die Anwendung und die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln. Die Kontrollen werden nach gemeinsam vereinbarten Standards im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm durchgeführt. Dabei unterstützt sie das BVL. Die Kontrollen zum Online-Handel von Pflanzenschutzmitteln verantwortet die länderfinanzierte gemeinsame „Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) als vorbereitende Tätigkeit für die zuständigen Behörden der Bundesländer. Die Ergebnisse der Überwachung des stationären sowie des Internethandels werden ausführlich im Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm für das Jahr 2025 beschrieben.
Weiterführende Informationen
- Jahresbericht 2025 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms: www.bvl.bund.de/Jahresbericht_2025_PSKP
- Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm:
www.bvl.bund.de/Pflanzenschutz-Kontrollprogramm - Informationen zur Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf):
www.bvl.bund.de/ZOPf - Vorsicht vor illegalen Unkrautvernichtern im Internet:
www.bvl.bund.de/illegale_Unkrautvernichter
PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)