Drei Monate nachdem die Prüforganisation DEKRA ein Kurzgutachten zu den beiden Windkraftanlagen auf dem Schurwald oberhalb von Baiereck veröffentlicht hat, ist die Auswertung abgeschlossen. „Aufgrund der nun ausgewerteten Datenmenge muss davon ausgegangen werden, dass sich das vorläufige Ergebnis erhärtet“, sagt Uhingens Bürgermeister Matthias Wittlinger.
Im Auftrag der Stadt Uhingen nahm DEKRA in 5 unterschiedlichen Zeiträumen mehrfach Geräusch-Messungen vor. Auf mehr als 170 Seiten geht die Prüforganisation auf die Vorgehensweise, die benutzten Messgeräte, die Immissionsorte, die Tonhaltigkeiten und viele weitere Faktoren ein. „Das finale Gutachten bestätigt schwarz auf weiß und sehr detailreich, was die Baierecker Bürger seit fast zwei Jahren nahezu täglich erleben. Es ist eine gewisse Erleichterung, dass die Ergebnisse des Kurzgutachtens damit untermauert werden – aber noch keine Lösung des Problems“, sagt Vincent Krapf, Ortsvorsteher des Uhinger Stadtteils Nassachtal-Diegelsberg, zu welchem das betroffene Dorf Baiereck gehört.
In 5 unterschiedlichen Messwochen wurden die von den 2 Windenergieanlagen (WEA) verursachten Schallimmissionen in verschiedenen Konstellationen von Dauerschallpegelmesssystemen und Schallpegelmessgeräten untersucht, berichtet DEKRA. Dabei kommt sie zum Ergebnis, dass in Baiereck am Immissionsort IO 1 im Bereich der Brunnenstraße im „bewertungskritischen Nachtzeitraum“ die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm des Bundes) für ein Allgemeines Wohngebiet im bewertungskritischen Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr (mit einer Höhe von 40 dB(A)) überschritten werden. DEKRA stellt fest, dass mehrere Faktoren ursächlich sind: zu hohe Immissionspegel, Tonhaltigkeiten und Amplitudenmodulationen.
Die höchsten Immissionspegel wurden in der Messwoche um Weihnachten 2025 (22. bis 29. Dezember) bei Wind aus ost-südöstlicher Richtung sowie im März 2026 (13. bis 17. März) bei Süd-West-Wind mit Pegelbereichen von 41 – 42 dB(A) ermittelt. Diese Werte sind bereits grundgeräuschkorrigiert. Zu diesen Geräusch-Immissionen kommen Tonhaltigkeiten hinzu: Tonzuschläge wurden in den durchgeführten Messungen sowohl im Schwach- als auch im Volllastbereich ermittelt. Die Spanne reicht von 1 bis 5 dB. Der dritte Faktor sind die Amplitudenmodulationen. Die von den WEA verursachten Schall-Immissionen werden durch Amplitudenmodulationen charakterisiert, die in den Pegelschrieben in unterschiedlichen Ausprägungen vorliegen, steht im DEKRA-Gutachten. Der Dynamikbereich reiche von 5 dB (bei Volllast) bis zu 10 dB (bei Mittellast).
„Zusammengenommen können von den DEKRA-Prüfern im Nachtzeitraum Beurteilungspegel von 44 bis 48 dB(A) formuliert werden, was eine Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwertes von 4 bis 8 dB bedeutet „und den vorliegenden Immissionskonflikt beschreibt“. Damit widerspricht das DEKRA-Gutachten der Messung der Firma Wölfel vom 13./14. März 2026, die im Auftrag des Betreibers seit der Wiederinbetriebnahme mit den neuen Getrieben im Oktober 2025 durchgeführt wurde. Diese Messung wies den Grenzwert als eingehalten aus. Nach Analyse der Betriebsdaten habe sich ergeben, dass in jener Nacht keine durchgehende Volllast vorlag, die Messung sei daher nicht repräsentativ für den ungünstigsten Betriebszustand gewesen. Inzwischen wurde darüber hinaus seitens des Betreibers bekanntgegeben, dass in jener Messnacht versehentlich auch ein gedrosselter Betriebsmodus gefahren wurde.
Zusätzlich zu den ermittelten Werten schreibt DEKRA von drei weiteren Gesichtspunkten, die „bei der Beurteilung des Immissionskonfliktes zu berücksichtigen sind“:
- Die Anlagengeräusche liegen deutlich über den Grundgeräuschen: In Baiereck kann der Grundgeräuschpegel nach verschiedenen Orts- und Messterminen nachts auf Mittelungspegel von 25 dB(A) (bei geringen Windgeschwindigkeiten von weniger als 5m/s) oder 30 dB(A) (bei erheblichen Windgeschwindigkeiten mit mehr als 11 m/s) absinken. Allerdings betragen die anlagenverursachten Mittelungspegel 41 dB(A) und liegen deutlich über dem Grundgeräuschpegelniveau. „Damit können die Anlagengeräusche dem Betrieb der WEA eindeutig zugeordnet werden“, lautet das Fazit. Bedeutet: „Die zusätzliche Lärm-Belastung in den Nachtstunden ist auf die Windräder zurückzuführen und es wird durch den sehr niedrigen Grundpegel klar, warum der Lärm in Baiereck so stark auffällt“, folgert Vincent Krapf.
- Hinzu kommt die in Baiereck vorhandene Berg-Tal-Berg-Situation, macht die DEKRA deutlich. Sie werde in den Ausbreitungsmodellen und Prognosen nicht ausreichend berücksichtigt. „Und diese Modelle sind die Berechnungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Windräder“, verdeutlicht Vincent Krapf. Aufgrund der Messergebnisse zwischen 27. April und 4. Mai diesen Jahres liegen die anlagenverursachten Pegel am (weiter entfernten) Immissionsort 1 im Bereich der Brunnenstraße um mindestens 3 – 4 dB über dem Pegel als am nächstliegenden Immissionsort 3 bei der Büchenbronnerstraße.
Nach den Ausbreitungsberechnungen der für den Windpark Königseiche im Jahr 2018 durch TÜV Süd erstellten Prognose sind jedoch am Immissionsort 3 höhere Pegel als am Immissionsort 1 zu erwarten. „Damit wird die Übertragbarkeit der verwendeten Prognoseansätze auf die vorliegende topografische Situation (Berg-Tal-Berg) in Frage gestellt“, lautet das DEKRA-Fazit. „Bei der Genehmigung der Windräder sind die Verantwortlichen von anderen Gegebenheiten ausgegangen, als sie der Realität entsprechen“, erklärt Vincent Krapf. DEKRA konnte die im Genehmigungsverfahren verwendeten TÜV-Rechenwerte nur nachvollziehen, wenn Abschirmeffekte durch das Gelände unberücksichtigt blieben – ein weiterer Hinweis darauf, dass das Prognosemodell die reale Topografie nicht abbildet.
- Dritter und letzter Punkt: Die tieffrequenten Anlagengeräusche können im Innenraum die Hörschwellen- und Anhaltswerte der DIN 45680 überschreiten. Bezüglich der tieffrequenten Pegel könne DEKRA Überschreitungen der Anhaltswerte beziehungsweise der Hörschwellenkurve in bestimmten Frequenzen nicht grundsätzlich ausschließen.
„Damit intensivieren die 3 Aspekte den Immissionskonflikt“, urteilt DEKRA im abschließenden Gutachten. Die abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibe der Genehmigungsbehörde vorbehalten – also dem Landratsamt Göppingen. Zugleich machen die Prüfer auch deutlich, dass sich die Untersuchungsergebnisse ausschließlich auf die genannten Anlagen im beschriebenen Zustand und die vorhandene Topographie beziehen. Eine pauschale Übertragung auf andere Anlagen ist nicht zulässig.
„Wir sind in Baiereck fast zwei Jahre lang jeden Weg mitgegangen, um eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Die Abnahmefrist von zwölf Monaten seit Inbetriebnahme der neuen, nachträglich eingebauten Getriebe läuft Ende September ab. Mit dem DEKRA-Gutachten liegt nun ein unabhängiger, belastbarer Befund einer benannten Messstelle vor, der belegt, dass die Lärmbelastung tatsächlich von den Windrädern verursacht wird und der aktuelle Betrieb der Genehmigung entgegensteht“, sagt Baierecks Ortsvorsteher Vincent Krapf. Ausdrücklich dankt er im Namen der Baierecker Bürger der Uhinger Stadtverwaltung sowie dem Gemeinderat für die Beauftragung der DEKRA-Prüfer. „Wir sind es den Menschen in Baiereck schuldig, dass jetzt von den zuständigen Stellen klare Entscheidungen getroffen werden und ein weiteres Ausprobieren zu Lasten der Bevölkerung beendet wird – im Interesse der Bürger, aber auch im Interesse der Erneuerbaren Energien, denen jede weitere Negativschlagzeile aus Baiereck nachhaltig schadet.“
Info: Im Windpark Königseiche auf Gemarkung der Stadt Ebersbach betreibt die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co KG seit Dezember 2024 zwei Windenergieanlagen (WEA1 und WEA2) des Herstellers Nordex (Typ N149 / 4.5). Diese stehen auf den südwestlichen Höhenzügen des Schurwaldes und damit im Vorranggebiet des Regionalverbandes Stuttgart.
Grafik (DEKRA): Der Lageübersichtsplan der DEKRA zeigt den Standort der Windkraftanlagen und die Immissionsorte in Baiereck, wo die Messungen erfolgten.
PM Stadtverwaltung Uhingen