Implantatpass sorgt für mehr Patientensicherheit

Seit Oktober 2015 müssen Kliniken und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten einen Implantatpass aushändigen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Göppingen hin. Daneben wurde eine Dokumentations- und Informationspflicht für Einrichtungen, die Medizinprodukte implantieren, eingeführt. „Im Falle von Produktrückrufen müssen künftig betroffene Patienten innerhalb von drei Werktagen informiert werden. Das ist eine deutliche Verbesserung“, erklärt Bettina Bruder, Sprecherin der TK in Göppingen.

In Deutschland werden jedes Jahr etwa drei Millionen Implantate eingesetzt. Zu den häufigsten Operationen gehört der Einbau künstlicher Gelenke. Alleine in Baden-Württemberg wurden im letzten Jahr rund 35.000 Hüft- und Kniegelenke durch Prothesen ersetzt. Hinzu kommen fast 5.000 Operationen, bei denen ein Implantat gewechselt wurde. Kam es in der Vergangenheit zu erst nachträglich festgestellten Qualitätsmängeln und Produktrückrufen, wussten die Patienten in der Regel nicht, ob sie betroffen sind. „Sie hatten keine Möglichkeit, die bei ihnen eingesetzten Implantate selbst zu identifizieren“, so die TK-Sprecherin.

Die nun gültige Regelung sieht vor, dass ein Implantatpass für alle aktiven Implantate mit einer eigenen Energiequelle (z.B. Herzschrittmacher) sowie für Herzklappen, nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen (z.B. Stents), Gelenkersatz für Hüfte und Knie, Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen sowie Brustimplantate gelten soll. Neben dem Namen des Patienten enthält der Pass den Namen des Herstellers, Bezeichnung, Art und Typ sowie die Seriennummer des Medizinproduktes, das Datum der Einsetzung und die hierfür verantwortliche Person oder Einrichtung.

Zudem erhalten Patienten nach der Operation schriftliches Informationsmaterial. Allgemeinverständlich wird über die Verhaltensweisen nach der Operation aufgeklärt und über Kontrolluntersuchungen informiert.

Info:

Weitere Informationen zum Implantatausweis finden sie unter www.tk.de, Webcode 463530. Bei den Operationszahlen beruft sich die TK auf Ergebnisse der Jahresauswertung 2014 der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQuiK), Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft.

PM

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/soziales/21296/

Schreibe einen Kommentar