Der Bundesrat hat heute mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gefasst. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, wirtschaftliche Perspektiven für bestehende und neue Anlagen zu verankern. Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt das breite Bündnis der Länder, das rechtzeitig vor der nächsten EEG-Änderung 2016 kommt. „Die Entschließung des Bundesrats ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung und an den Bundestag, Biogas eine Chance als wichtigem Player in der Energiewende zu geben“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.
In ihrer Entschließung betonen die Länder die Vorzüge der Bioenergie für eine verlässliche, flexible und bedarfsgerechte Stromproduktion. Hintergrund dieser Mahnung: Speicherbare Energieträger wie Biogas können dann einspringen, wenn das Stromangebot aus Windkraft oder Solarenergie schwankt. Diese Vorteile der Bioenergie will der Bundesrat für die Zukunft sichern und erkennt die „besondere Bedeutung als Systemdienstleister“ im Strommarkt. Bisher übernehmen leider meist noch fossile Energieträger den Ausgleich der schwankenden Stromproduktion aus Wind und Sonne. „Wenn die Bundesregierung es mit der Energiewende und den gerade in Paris von der Weltgemeinschaft beschlossenen Klimazielen ernst meint, muss sie die Erneuerbaren stärken und möglichst schnell unsere Abhängigkeit von den klimaschädlichen fossilen Energien beenden. Dazu brauchen wir das gut speicherbare Biogas“, unterstreicht da Costa Gomez.
Die vom Bundesrat gelobte Flexibilität der Bioenergie liefern viele der mehr als 8.000 deutschen Biogasanlagen schon heute, indem sie Biogasstrom dann ins Netz einspeisen, wenn er am dringendsten benötigt wird. Andere können durch gezielte Investitionen ihre Stromproduktion künftig noch besser an den Bedarf anpassen. Der Bundesrat fordert daher, die nachträgliche Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen durch das neue EEG wirkungsvoller als bisher zu unterstützen. Eine solche Flexibilisierung geht unter dem Strich nicht mit einer Zunahme der Stromproduktion im Jahresmittel einher. Es sind aber häufig Investitionen in wichtige Anlagenkomponenten wie Blockheizkraftwerk (BHKW) oder Gasspeicher notwendig.
Nach der letzten großen Änderung des EEG im Jahr 2014 ist die Biogasleistung in Deutschland kaum noch gewachsen. Im EEG war ein jährlicher Zubau von 100 MW festgelegt worden. Wegen starker Verschlechterungen bei der Biogasförderung kommt es 2015 aber nur zu einem Zubau von schätzungsweise 19 MW Biogas arbeitsrelevanter Leistung. „Mit den Rahmenbedingungen des aktuellen EEG droht beim Biogas ein Fadenriss, wenn die Förderung für heute produzierende Anlagen in einigen Jahren ausläuft. Daher brauchen wir 2016 mit dem neuen EEG ein Gesetz, das den Vorzügen der Biogasproduktion gerecht wird. Wir haben dafür konkrete Vorschläge gemacht, die wir in den nächsten Wochen und Monaten weiter in die Diskussion einbringen werden“, erklärte da Costa Gomez.
PM