Ab wann dürfen Flüchtlinge arbeiten, und was, und welche Genehmigungen sind vonnöten?

Wer in der Flüchtlingsarbeit aktiv ist, egal ob haupt- oder ehrenamtlich, ist oft frustriert über die vielen, sich auch noch laufend ändernden, Vorschriften, die die Aufnahme einer Arbeit durch Flüchtlinge betreffen.

Ist der Flüchtling im Verfahren, geduldet oder schon anerkannt? Woher kommt er und wie alt ist er? Was kann er, hat er schon eine anerkannte Ausbildung, oder will er eine Ausbildung beginnen? Viele Fragen, die geklärt werden müssen und zu denen man bisher von verschiedenen Ämtern auch unterschiedliche Auskünfte bekam. Aber jetzt kommt langsam Struktur in die Verfahrensweise, die Behörden und Ämter bekommen so etwas wie Rutine und Informationsveranstaltungen dienen dazu, interessierten Ausbildungsbetrieben die Angst vor der Bürokratie zu nehmen.

So hatte auch die IHK Göppingen jüngst zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, z der statt der erwarteten rund 50 Teilnehmer über 150 erschienen. Kurzfristig musste wegen der zahlreichen Anmeldungen vom Veranstaltungsraum in der IHK-Bezirksstelle in den Märklin-Saal der Stadthalle in Göppingen ausgewichen werden.

Unter dem Thema „Flüchtlinge – Fachkräfte von morgen und übermorgen? – Voraussetzungen für Praktika, Ausbildung und Beschäftigung“ referierten Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der Agentur für Arbeit, der Beruflichen Schulen des Landkreises sowie der IHK und der Handwerkskammer.

Der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, der Salacher Landtagsabgeordnete Peter Hofelich  hielt einen Impulsvortrag über die Ziele der Landesregierung bei der Förderung der Beschäftigung von Flüchtlingen. Der Dezernent für Jugend und Soziales beim Landratsamt, Hans-Peter Gramlich berichtete über die Situation der Flüchtlinge im Landkreis, über deren Herkunft und Unterbringung. Als Einstieg in die rechtlichen Belange einer Arbeitsmöglichkeit referierte der Abteilungsleiter Asyl und Flüchtlingswesen beim Landratsamt über das Aufenthaltsrecht und die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Tätigkeit. Wie die Agentur für Arbeit und das Jobcenter die Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Flüchtlingen für eine Ausbildung oder eine Arbeit unterstützt, darüber berichtete der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur in Göppingen, Wilfried Hüntelmann. Abschließend berichtete der Geschäftsführende Schuleiter der Beruflichen Schulen im Landkreis, OStD Manfred Roos über die schulische Ausbildung junger Flüchtlinge und wie man deren Potential im Unterricht erkennt.

Danach erläuterten Dr. Peter Saile von der IHK und Klaus Heschke von der Handwerkskammer die Chancen und Erwartungen aus der Sicht der Unternehmer, von denen Andreas Brucker, Direktor vom Seminaris Hotel in Bad Boll, Katrin Schweizer von der Göppinger Schuler AG und Geschäftsführer Uwe Habisch von der Saxonia Umformtechnik in Göppingen von ihren positiven Erfahrungen mit der Beschäftigung von Flüchtlingen, in diesen Fällen alle aus Ghana, berichteten.

In der anschließenden Aussprache ging es den Unternehmern vor allem um die Rechtssicherheit, dass Auszubildende auch ihre Ausbildung abschließen können ohne Gefahr abgeschoben zu werden und darum, wie man geeignete Arbeitnehmer findet. Peter Hofelich konnte versichern, dass Auszubildende bis zur Beendigung ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden, Ziel sei es sogar, auch die Abschiebung in den folgenden zwei Jahren nach der Ausbildung zu verhindern. Potentielle Arbeitnehmer und Auszubildende findet man am besten über Probearbeiten und Praktika, so Hüntelmann, die Sozialbetreuer, die Lehrer aber auch die Ehrenamtlichen arbeiten hier gerne mit den Firmen zusammen.

 

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