Am 12.11.2015 wurde ein Schnellimbiss in Geislingen/Steige durch Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz vorläufig geschlossen
Die Gaststätte wurde im Rahmen einer Routinekontrolle überprüft. Dabei wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. So waren Lebensmittelbehältnisse mit darin befindlichen Nudeln hochgradig verunreinigt. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände waren mit einer Fett- und Staubschicht versehen. Die Handwaschbecken waren nur bedingt nutzbar. Im Lagerbereich wurden Kotansammlungen von Schadnagern vorgefunden. Auf einem Kühlschrank hatten sich Mäuse in einem Ablagekorb aus Servietten ein Nest gebaut. Eine erhebliche Geruchsbelästigung durch Mäuseurin war gegeben. Ebenso wurde in der Küche Kot von Schädlingen vorgefunden. Im Thekenbereich befanden sich Hundehaare.
Wegen dieser unhygienischen Bedingungen wurde vor Ort die unschädliche Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Ebenso wurde die vorläufige Schließung der Gaststätte verfügt. Eine Wiedereröffnung kommt erst nach einer Mangelbehebung und behördlicher Abnahme wieder in Frage. Die Verantwortlichen haben zudem mit einer Strafanzeige zu rechnen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Lebensmittelunternehmen seitens der Lebensmittelüberwachung nach derzeitiger Rechtslage nicht konkret benannt werden darf.
PM