Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Albershausen

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen,

  1. für die Erstunterbringung das Gebäude Edelstraße 1 bewohnbar zu machen und mit dem Landkreis einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen und
  2. das Gebäude Sparwieser Straße 11 für Personen in der Anschlussunterbringung zu nutzen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Landkreis entsprechende Flächen für Container-Standorte in Albershausen zu benennen.

Für die Bewohnbarmachung des Gebäudes Edelstraße 1 wird mit Kosten von rund 50.000 € gerechnet. Diese Ausgaben können größtenteils über die Mieteinnahmen des Landkreises kompensiert werden.

Für das Gebäude in der Sparwieser Straße 11 sind für die kurzfristige Bewohnbarmachung Kosten von ca. 4.500 € angefallen. Personen in der Anschlussunterbringung schließen mit der Gemeinde Mietverhältnisse ab und tragen so zu einer Kostendeckung bei.

Zur Flüchtlingssituation führte der Vorsitzende aus:

1. Flüchtlingssituation im Landkreis

Die Landkreisverwaltung ist mit Stand vom 31.8.2015 für Ende 2015 von 2.000 Flüchtlingen ausgegangen. Wie bereits in der letzten GRS mündlich erläutert, ist diese Zahl bereits überholt. In einem Schreiben des Landrats ist davon auszugehen, dass bis Ende 2016 rund 4.200 Flüchtlinge im Landkreis unterzubringen sind. Heruntergebrochen auf Albershausen wären dies 71 (!) Flüchtlinge. Diese Annahme beruht auf einer monatlichen Zuweisung der LEA von 460 Personen. Vom RP erhielt der Landkreis einen Bescheid über eine Zuweisung von 670 Personen monatlich ab Oktober 2015. Das bedeutet, dass diese Zahl möglicherweise noch weiter steigen kann.

Die Gemeinde Albershausen ist dem Bündnis für Asyl beigetreten, um den Schulterschluss der Kommunen im Landkreis Göppingen gerecht zu werden. Das bedeutet, dass die 71 Menschen auf irgendeine Weise in Albershausen untergebracht werden sollen – entweder in der Erst- oder in der Anschlussunterbringung.

 

2. Anstrengungen der Gemeinde

Die Gemeindeverwaltung ist seit geraumer Zeit bemüht, dem Landkreis geeignete Immobilien oder Flächen anzubieten bzw. zu vermitteln. Anfangs wurden allgemeine Aufrufe im Mitteilungsblatt geschaltet. Ein weiterer Schritt war, dass Eigentümer leerstehender Wohngebäude vom Bürgermeister persönlich angeschrieben wurden. Bislang waren alle Mühen vergebens.

Weiterhin wurde dem Landkreis eine Obdachlosenunterkunft angeboten. Jedoch war die bauliche Substanz des Gebäudes in einem zu schlechten Zustand. Dieses Gebäude wurde in der Zwischenzeit abgebrochen. Ein Wohnbauplatz wurde dem Landkreis ebenfalls angeboten, jedoch war dieser zu klein. Der Landkreis sucht Flächen in der Größenordnung für 50-60 Personen, was ein Bedarf von ca. 1.000 qm nach sich zieht.

Die Gemeinde Albershausen verfügt über rd. 35 Mietwohnungen. Allerdings sind alle Wohnungen vermietet. Klar ist, dass bestehende Mietverhältnisse bestehen bleiben. Eine Kündigung aus Eigenbedarf wäre nach Einschätzung der Verwaltung ohnehin rechtlich äußerst bedenklich.

Im Rahmen der Anschlussunterbringung wurden der Gemeinde zwar immer wieder Personen zugeteilt, bislang sind diese Menschen immer auf dem freien Wohnungsmarkt untergekommen.

 

3.    Möglichkeiten der Gemeinde

3.1 Dezentrale Unterbringung

Am optimalsten wäre die Unterbringung der Flüchtlinge dezentral über die gesamte Gemeinde verteilt. Durch kleinere Einheiten könnte einer möglichen Ghettoisierung vorgebeugt werden. Außerdem könnten so nachbarschaftliche Hilfen leichter organisiert werden, sodass sich die Flüchtlinge schneller integrieren könnten.

 

3.2 Container-Lösung

Der Landkreis errichtet Container-Lösungen grundsätzlich nur auf ebenen, freien Grundstücken bei einer Mindestgröße von ca. 10 Ar. Ein solcher Standort wäre für eine Belegung mit ca. 50-60 Personen gedacht. Hintergrund ist, dass die Fixkosten (bspw. für die Heizung) immer gleich sind und so entsprechend wirtschaftlicher gehandelt werden kann. Vorteile einer solchen Lösung wäre, dass die Gemeinde das Grundstück zur Verfügung stellt und der Landkreis für die Containerbeschaffung selbst verantwortlich wäre. Dadurch werden in der Gemeindeverwaltung keinerlei Ressourcen verbraucht. Nachteilig ist, dass Container städtebaulich die vermutlich ungünstigste Variante darstellen.

3.3 Zentrale Lösung

Größere (Gewerbe-)Immobilien haben für den Landkreis den Vorteil, dass dort eine größere Anzahl Menschen untergebracht und betreut werden können. Voraussetzung ist, dass in die Immobilie ausreichend Sanitäranlagen eingebaut werden können. Nach Aussagen der Landkreisverwaltung sind bislang keine größeren Probleme in größeren Gemeinschaftsunterkünften verzeichnet. Diese Lösung beurteilte Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) als zweitrangig zu verfolgende Alternative, die zentrale Unterbringung habe ganz klar Priorität.

4. Weiteres Vorgehen

4.1 Unterbringung

Nach dem Willen des Gemeinderats sollen Flüchtlinge in kleineren Einheiten über den gesamten Ort verteilt dezentral untergebracht werden. Jedoch aufgrund der schnell stark steigenden Zuweisungszahlen, scheint diese Lösung weit entfernt bzw. nie zu realisieren sein. Dennoch potenzielle Objekte könnten das Gebäude in der Edelstraße 1 und in der Sparwieser Straße 11 sein. Beide Gebäude liegen im Sanierungsgebiet und sind aus städtebaulicher Sicht erworben worden, um jeweils das Grundstück freizumachen.

Im Fall der Sparwieser Straße 11 hat der Landkreis signalisiert, dass das Gebäude für die Erstunterbringung nicht geeignet erscheint, jedoch für die Anschlussunterbringung möglich sei. Da das Gebäude bis vor kurzem bewohnt war, sind die Instandsetzungsarbeiten weitestgehend gering.

 

Das Gebäude Edelstraße 1 hatte beim Hagelereignis im Jahr 2013 einen größeren Schaden am Dach erfahren. Dieser wurde nur behelfsmäßig saniert, jedoch konnte bei Starkregenereignissen ein Wassereintritt nie völlig ausgeschlossen werden. Um das Gebäude wieder Bewohnbar zu machen, müsste also zunächst das Dach instand gesetzt und die Innenräume saniert bzw. Nassräume ergänzt werden. Der Landkreis hat zugesagt, das Objekt von der Gemeinde als Erstunterbringung anzumieten.

 

Allerdings muss festgehalten werden, dass bei Inanspruchnahme der beiden Gebäude Sparwieser Straße 11 und Edelstraße 1 für die Flüchtlingsunterbringung die geforderten 71 Plätze bei Weitem nicht erreicht werden. Daher muss das dezentrale Konzept erweitert werden.

Hierzu stellte Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) fest, dezentral habe die Gemeinde kaum Möglichkeiten, Grundstücke anzubieten.

Auf dem privaten Wohnungsmarkt sind momentan keine (geeigneten) Objekte erwerbbar, da diese entweder zu teuer sind oder die Eigentümer nicht an die Gemeinde veräußern wollen. Insofern muss in Abstimmung mit dem Landkreis weiterhin flexibel agiert werden, um entweder ein größeres Objekt anzumieten / zu erwerben oder mittels Containern die Plätze zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung wird daher dem Landkreis verschiedene Flächen benennen, die für Container-Standorte aus Gemeindesicht geeignet erscheinen. Darunter werden auch private Flächen sein.

 

In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass beide Gebäude aufgrund des baulichen Zustands lediglich für eine Belegung von max. 3 Jahren geeignet erscheinen.

 

Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) stufte eventuelle Gefährdungen bedingt durch den Standort in der Ortsmitte in der Nähe des Kindergartens als überschaubar ein.

 

Übereinstimmende Meinung im Gremium war es, dass die Verwaltung flexibel auf die Flüchtlingssituation reagieren wird. Dies unterstrich auch Gemeinderat Roland Hirsch (BWV), er wies darauf hin, dass für ihn ein massiver Neubau nicht in Frage kommt. Sofern ein größeres Objekt oder Container-Standort in Abstimmung mit der Landkreisverwaltung ins Auge gefasst wird, wird dies zeitnah im Gemeinderat behandelt, um so die Bevölkerung entsprechend zu informieren.

4.2 Koordination ehrenamtlich Helfender

Ohne dass bislang Asylbewerber der Gemeinde Albershausen zugeteilt wurden, haben sich bereits Ehrenamtliche auf der Gemeindeverwaltung gemeldet. Ohne ein solches Engagement kann die Verwaltung vielen (meist alltäglichen) Probleme dieser Menschen nicht ausreichend gerecht werden. Die Koordination der Ehrenamtlichen erfolgt im Hauptamt bei Herrn Reza. Interessierte, engagierte Albershäuser, die die Gemeinde bei der Betreuung der Flüchtlinge – egal in welcher Form – unterstützen wollen, melden sich bitte gerne bei Herrn Reza, Tel. 3093-13.

PM

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