Bebauungsplan Längerts IV. 2. Änderung
Hintergrund dieses Verfahrens sei eine „harmlose Nachverdichtung“, so Bürgermeister Jochen Bidlingmaier. Das große Baufenster des Grundstücks beim Wasserturm ist mit dem derzeitigen Zuschnitt nicht zu vermarkten. Deshalb strebt die Gemeinde die minimale Änderung des Baufensters an, um es dem Bedarf der Interessenten anzupassen. Große Hürde in diesem eigentlich simplen Bebauungsplanverfahren ist der Naturschutz in Form des Artenschutzes, weil dort ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Diesen Bedenken des Naturschutzes wurde in Form von teuren und zeitintensiven Gutachten Rechnung getragen.
Fragen aus der Mitte des Gremiums wurden vom Planer beantwortet.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurden einstimmig gefasst.
PM