Den Satz „Sie haben gewonnen“ hört sicher jeder gerne, der an einem Gewinnspiel oder Rätsel mitgemacht hat.
Doch ist hier dringend Vorsicht – denn bei solchen Anrufen oder Schreiben handelt es sich oft nur um einen dreisten Betrugsversuch. Eine ganz schmerzliche und sehr teure Erfahrung musste auch eine ältere Frau aus dem Raum Schwäbisch Gmünd machen, die vermutlich von ein- und derselben Tätergruppe gleich zweimal betrogen wurde. Über 30.000 Euro hat die Frau dabei verloren.
Schon vor rund vier Jahren hatte ein Betrüger der Seniorin telefonisch einen Gewinn von fast 70.000 Euro versprochen, wenn sie zunächst die fälligen Gebühren überweist. In mehreren Überweisungsschritten kam schon damals ein Verlustbetrag von rund 10.000 Euro zusammen. Damals erstattete die Seniorin Anzeige bei der Polizei, als kein Geld bei ihr ankam. Deren Ermittlungen ergaben, dass die Anrufe über eine im Internet gekaufte Telefonnummer eingingen, mit der vorgetäuscht werden konnte, dass die Anrufe aus Orten in Baden-Württemberg, sozusagen also aus der Nachbarschaft, kamen. Die Nummern konnten bis in die Türkei verfolgt werden, wo sich die Ermittlungsspur verlor.
Nach nun rund vier Jahren Pause, in denen die Frau nichts mehr von den Betrügern und natürlich auch nichts mehr von ihrem Gewinn gehört hatte, meldete sich ein angeblicher Oberstaatsanwalt aus München am Telefon, welcher der Seniorin vorgaukelte, dass die Betrüger von damals nun dingfest gemacht wurden und sie sowohl die gewonnene Summe, als auch ihre 10.000 Euro zurückbekommen könne.
Voraussetzung dafür wären allerdings die Erledigung verschiedener Formalitäten wie Steuer, Gebühren und ähnliche Dinge. Als sich dann auch noch ein angeblicher Rechtsanwalt aus Schwäbisch Gmünd meldete, der angab, mit den Auszahlmodalitäten zu tun zu haben, hoffte die Dame tatsächlich auf den versprochenen Geldfluss.
Was dann folgte, ist allerdings schier unglaublich. Auf immer neue Geldforderungen reagierte die Frau insgesamt 17 Mal und überwies dabei insgesamt mehr als 20.000 Euro. Erst dann wurden ihr die Begründungen für die Überweisungen zu abenteuerlich und sie ging zur Polizei. Die Polizei hat nun erneut die Ermittlungen aufgenommen, die dem Anschein nach mit ganz ähnlichen Verschleierungsmittel begangen wurden, wie im alten Fall. Die Polizei hat damals wie heute die Frau und Angehörige eindringlich gemahnt, auf solche telefonischen Geldforderungen zu reagieren und rät auch allen anderen in diesem Zusammenhang:
– Schenken Sie telefonischen Gewinnversprechen keinen Glauben, insbesondere wenn Verpflichtungen daran geknüpft sind.
– Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen nicht unter Druck setzten!
– Angehörige deutscher Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals telefonisch zu einer Überweisung veranlassen.
– Bei echten Gewinnen müssen Sie keine Vorauszahlungen leisten
– Geben Sie telefonisch keine persönlichen Informationen weiter.
– Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits das Opfer eines solchen Betruges geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei.
PM Polizeipräsidium Aalen