Silvesterfeuerwerk – Bitte das Abbrennverbot beachten

Geislingen kann stolz auf seine historische Altstadt mit zahlreichen gut erhaltenen Fachwerkhäusern sein! Diese Holzbauweise ist einmalig in der Region und ein wertvolles Kulturerbe. Dazu zählen unter anderem der Alten Zoll, der Alten Bau, das Alte Rathaus, das Dekanat, das Kohn´sche Haus sowie das Pfarrhaus. Den Wert dieser historischen Bauwerke zuerkennen und sie zu schützen, ist eine gemeinsame Verantwortung unserer Stadtgesellschaft insbesondere an Silvester.
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden strikt untersagt. Dies gilt vor allem für die historische Altstadt, aber auch für alleinstehende Fachwerkgebäude in anderen Stadtbereichen.
Zusätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altenheimen aus Gründen des Lärmschutzes verboten. Auch im Bereich des Tierheims bitten wir darum, auf Feuerwerk zu verzichten, um die dort lebenden Tiere nicht unnötig zu belasten.
Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, das Abbrennverbot zum Schutz unserer Fachwerkhäuser sowie aus Rücksicht auf Menschen und Tiere während des Jahreswechsels unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und guten Start ins neue Jahr!
PM Stadt Geislingen an der Steige

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