Anlieferung von Abfallkleinmengen im Müllheizkraftwerk – Neue Regelung ab 29. Oktober 2015

Ab sofort müssen beim Betrieb der Fahrzeugwaage des Müllheizkraftwerks Göppingen neue gesetzliche Regelungen im Mess- und Eichwesen umgesetzt werden. Aufgrund der Einstufung der Waage nach den Mess- und Eichvorschriften dürfen Abfallanlieferungen unter 400 kg nicht mehr gewichtsbezogen abgerechnet werden. Deshalb werden Abfallanlieferungen mit einem Nettogewicht von bis zu 400 kg pauschal mit 35 Euro in Rechnung gestellt – diese Vorgabe gilt ab dem 29. Oktober 2015.

Bei Anlieferungen mit einem Nettogewicht über 400 kg ändert sich nichts. Für diese Anliefermengen werden weiterhin Gebühren nach Gewicht erhoben, aktuell nach dem gültigen Gebührensatz von 212 Euro je Tonne.

Die bisher geltende Mindestgebühr von 10 Euro bei Anlieferung im Müllheizkraftwerk entfällt damit.

Die Abgabe von Kleinmengen bis 0,5 m³ im benachbarten Wertstoffzentrum für pauschal 10 Euro ist weiterhin möglich.

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