Land unterstützt Tierheime

Das Land unterstützt Tierheime dabei, ihre Tierhaltungen weiter zu verbessern und ihre Gebäude energetisch zu sanieren.

„Viele Tierheime in Baden-Württemberg sind sanierungs- oder modernisierungsbedürftig. Mit unserer Förderung wollen wir unsere Tierheime unterstützen, ihre Tierhaltungen weiter zu verbessern und ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Viele Tierheime leiden noch immer unter den Corona-bedingten Belastungen und steigender Zahl an Abgabetieren. Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, die ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich zu unterstützen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Bereits zu Beginn des Jahres 2024 konnten wir den Bau eines neuen Tierheims in Bad Mergentheim mit 150.000 Euro bezuschussen. Zusätzlich erhält das Tierheim Schorndorf eine Förderung von 150.000 Euro für den Neubau einer Unterbringung von Hunden, Katzen und Kleintieren. Das Tierheim Überlingen wird für Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden im Hundehaus mit einer Zuwendung in Höhe von 36.000 Euro bezuschusst“, teilte Minister Hauk mit.

Das Land stellt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Tierschutzmaßnahmen jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung, einschließlich der Förderung der Kastration freilebender Katzen zur Verfügung. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, einschließlich energetischer Sanierung, fördert das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz projektbezogen mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro. Mit mindestens 30 Prozent beteiligen sich die Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

 

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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