Das Regierungspräsidium Stuttgart führt zusammen mit dem Landkreis Göppingen und der Stadt Uhingen am 20. und 21. November 2024 eine Gewässerschau entlang der Fils durch. Ziel ist es, Hochwasserrisiken zu reduzieren, die ökologische Funktion zu erhalten oder zu verbessern und etwaige Gefahrenstellen am Gewässer zu beseitigen.
Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die sogenannten Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an Gewässern durchzuführen, für die sie verantwortlich sind. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist Träger der Unterhaltungslast für die Fils. Deshalb führt das RPS am Mittwoch, 20.November, und am Donnerstag, 21. November 2024, gemeinsam mit dem Landratsamt Göppingen und der Stadt Uhingen entlang der Fils eine Gewässerschau durch.
Bei einer Gewässerschau wird das Gewässers besichtigt. Sie bezieht auch die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Die Gewässerschau dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können beispielsweise Ablagerungen wie Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein.
Die Gewässerschau soll Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner der Fils sowie für die angrenzenden Gemeinden vermeiden beziehungsweise verringern. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen für die ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. Die Gewässerschau liefert außerdem wichtige Erkenntnisse für die laufende Gewässerunterhaltung, die für die Arbeit des Landesbetriebs Gewässer wichtig sind.
Bei der Gewässerschau wird der Abschnitt zwischen Sportplatz an der Römerstraße und der Kläranlage Uhingen besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 101) dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Anliegerinnen und Anlieger um ihr Verständnis.
Hintergrundinformationen:
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG, § 32 Absatz 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart ist Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer erster Ordnung im Regierungsbezirk Stuttgart.
Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung und zu Gewässerschauen finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg (www.rp.baden-wuerttemberg.de) unter Umwelt > Wasser > Gewässerökologie an Flüssen und Seen > Naturnahe Gewässerentwicklung > Gewässerunterhaltung.
PM Regierungspräsidium Stuttgart