Geislingen: Fachgespräch Inklusion in der Schule – Intensiver Austausch über die Zukunft der Inklusion

Sascha Binder MdL: „Inklusion ist kein Fremdwort im Raum Geislingen. Bis zu 90 Schülerinnen und Schüler werden inklusiv beschult. Wir wollen mit den Änderungen im Schulgesetz eine verlässliche Rechtsgrundlage schaffen“

Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung das Gesetz zur Inklusion zur Anhörung freigegeben, nachdem einen Tag zuvor die Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Kostenverteilung bekannt gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund hatten die Teilnehmer an dem vom  Geislinger Landtagsabgeordnete Sascha Binder initiierten Fachgesprächs Inklusion die Gelegenheit, sich tagesaktuell über die zukünftige Entwicklungen in diesem Themenfeld zu informieren. Die inhaltliche Information über die aktuellen Entwicklungen wurde den Anwesenden vom Münsinger SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler präsentiert, der den Gesetzentwurf von Anfang an für die SPD-Landtagsfraktion in der Koalition ausverhandelt hat. „Inklusion ist kein Fremdwort im Raum Geislingen. Bis zu 90 Schülerinnen und Schüler werden inklusiv beschult. Wir wollen mit den Änderungen im Schulgesetz eine verlässliche Rechtsgrundlage schaffen“ führte Binder in die Gesprächsrunde ein, an der mehrere Schulleiter, der Sozialdezernent des Landkreises Hans-Peter Gramlich, Vertreterinnen des Vereins „Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen e.V“, Vertreter des Stadtbehindertenrings STeiGle, sowie Vertreter aus der Kommunalpolitik teilnahmen.

Klaus Käppeler begann seine Ausführungen mit einem Überblick über die bisher schon umgesetzten Reformen im Bildungsbereich, vor allem um deutlich zu machen, dass mit dem Gesetz zur Inklusion die bisherige Bildungspolitik der grün-roten Landesregierung abgerundet wird. Eine tragfähige dauerhafte Lösung in diesem Bereich war, gemäß der auch von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Behindertenrechtkonvention zur Inklusion aus dem Jahr 2006, längst überfällig. Er machte zum einen deutlich, dass es Inklusion nicht zum Nulltarif geben könne, zum anderen erläuterte er, was unter dem qualifizierten Wahlrecht der Eltern zu verstehen sei. Das Konzept der Landesregierung sieht sowohl die inklusive Beschulung an Regelschulen vor, als auch ein fortbestehendes Angebot an sonderpädagogischen Einrichtungen. Bei der Auswahl des passenden Angebotes wird im Rahmen einer Bildungswegekonferenz zusammen mit den Eltern das beste Angebot ausgewählt. Bei dieser Entscheidung wird der Elternwille zwar handlungsleitend sein, ohne jedoch alleiniges Entscheidungskriterium zu sein, da z.B. auch die räumliche Situation der in Frage kommenden Schulen mitberücksichtigt werden muss. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Gesetzesinitiative überwiegend positiv aufgenommen wird, auch wenn es noch Differenzen über die genaue Ausgestaltung einzelner Punkte gibt. So gibt es vor allem bei der Ausgestaltung des Elternwahlrechts, bei der nötigen Ausstattung der Schulen und auch bei der Verteilung der Kosten noch genügend Ansatzpunkte, die bei der nun folgenden Anhörung sicher thematisiert werden.

Mit 200 zusätzlichen Stellen für Förderschullehrer im laufenden Schuljahr und eine Unterstützung der Kommunen in den kommenden drei Jahren in Höhe von 30 Millionen € sorgt die Landesregierung nicht nur für eine gesetzliche Grundlage sondern auch für eine auskömmliche Ausstattung.

„Wichtige Gesetzesinitiativen während des Gesetzgebungsverfahrens mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Experten vor zu diskutieren ist für mich unverzichtbar, um die Eindrücke aus der Praxis bei meiner Arbeit in Stuttgart mit einbringen zu können“, stellte Binder abschließend fest.

 

PM

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