Gerichtserfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen irreführende Werbung mit angeblicher Umweltneutralität: dm akzeptiert Urteil und wird erneut wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt

  • dm nimmt Berufung zurück: DUH hatte in erster Instanz gegen Werbung für Produkte als „klimaneutral“ und „umweltneutrale Produkte“ gewonnen
  • Keine wirkliche Einsicht von dm: Auch die neue Bezeichnung „umweltneutral handeln“ ist nach Ansicht der DUH irreführend
  • DUH fordert dm zur Unterlassung des Claims auf und fordert Umweltministerin Lemke auf, die von der EU geforderten strengeren Grundsätze gegen irreführende Werbung schnellstmöglich durchzusetzen

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach ihrem letztjährigen Erfolg gegen angeblich „klimaneutrale“ Drogeriemarkt-Produkte nun auch ein rechtskräftiges Urteil zu einer weiteren irreführenden Werbung und Verbrauchertäuschung durch dm erzielt: Die Drogeriemarktkette hat ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zu ihrem Claim „umweltneutrales Produkt“ zurückgenommen. Damit ist das vom Landgericht Karlsruhe am 26. Juli 2023 ergangene Urteil zugunsten der DUH vollständig rechtskräftig geworden, wonach dm die dort beklagten Produkte nicht wie bisher als „umweltneutrales Produkt“ bewerben darf (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22). Wegen der Bewerbung mit dem Claim „umweltneutrales Produkt“ hatte dm Berufung gegen das Urteil eingelegt, wegen der Bewerbung mit dem Claim „klimaneutral“ wurde durch dm keine Berufung eingelegt.

Allerdings bewirbt die Drogeriemarktkette nunmehr zahlreiche Produkte mit dem Aufdruck „umweltneutral handeln“ (statt „umweltneutrales Produkt“) und gibt einige Erläuterungen auf der Rückseite der Produkte an. Die DUH hält das für ebenso irreführend und hat dm zur Unterlassung aufgefordert.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Versprechen ‚umweltneutraler‘ Produkte geht weit über die bereits in allen erfolgreichen Klageverfahren als unzulässig entschiedenen Klimaneutralitätsversprechen hinaus. Wir werden daher der Drogeriemarktkette dm nicht durchgehen lassen, nur leicht modifiziert mit der Behauptung umweltneutralen Handelns zu werben. dm hat mit der Rücknahme der Berufung zwar die Gerichtsentscheidung akzeptiert, setzt aber die Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern unvermindert fort – mit nur leicht geändertem Wortlaut. Daher gehen wir gegen dieses Werbeversprechen vor. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass die für den Verbraucherschutz zuständige Bundesumweltministerin Steffi Lemke die auch von der EU geforderten strengeren Regeln gegen irreführende Werbung einführt.“

Unabhängig von der Frage der tatsächlichen Ausgleichbarkeit betrachtet dm in seiner Umweltneutralitätsbewertung von den derzeit 13 anerkannten Umweltauswirkungen lediglich fünf: Klimawandel, aquatische Eutrophierung, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau. Alle anderen fallen unter den Tisch, darunter die Beanspruchung von Naturraum und Ressourcen, Feinstaubbildung, Energieaufwand und Wasserverbrauch. Die fünf betrachteten Kategorien werden zwar auf den Produkten genannt, es wird jedoch nicht ausreichend in der Produktwerbung klargestellt, dass nur diese Kategorien bilanziert worden sind und acht Kategorien außen vor geblieben sind. Dadurch wird vielmehr weiterhin der Eindruck erweckt, als seien die Produkte insgesamt umweltneutral.

Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung: „Nach wie vor suggeriert dm Verbraucherinnen und Verbrauchern eine insgesamt ausgeglichene Umweltbilanz. Das trifft mitnichten zu. Mehr noch: dm verspricht eine ‚nachträgliche Kompensation‘ für die ‚nachhaltig optimierten Produkte‘. Dadurch wird fälschlicherweise der Eindruck der Vollkompensation erweckt. Die Unternehmen suchen sich immer neue Schlupflöcher für ihr Greenwashing. Dagegen machen wir uns stark und gehen gegen irreführende Werbung mit angeblichen Umweltvorteilen vor.“

PM  Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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