Weinbau-Förderung startet am 15. Juli 2024

Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich. Mit dem Programm unterstützt das Land Weinbäuerinnen und Weinbauern bei zukunftsweisenden Investitionen in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung.

„Mit unserem Förderprogramm ‚Investitionen im Weinbau‘ setzen wir Anreize für die baden-württembergische Weinbaubranche, in der Kellerwirtschaft und Vermarktung von Weinprodukten Qualitäts- sowie Innovationprozesse zu etablieren. Mit dem Förderprogramm regen wir konkret Investitionen im Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und umfangreicher Betriebserweiterungen an. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für größere Strukturen in der Verarbeitung und Vermarktung unserer heimischen Weinbauern. Unser Ziel ist, Synergieeffekte zu nutzen und die Qualität zu verbessern. Darüber hinaus erschließen wir hoffentlich zusätzliche Märkte“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich. Das Förderprogramm „Investitionen im Weinbau“ umfasst die Förderung von „Investitionen im Zusammenhang mit Fusion, Kooperation und umfangreicher Betriebserweiterung“ sowie „Investitionen in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung“. Für Vorhaben in beiden Bereichen beträgt der Fördersatz 27 Prozent der förderfähigen Kosten.

Einreichungen ab dem 15. Juli 2024

Die Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständig und bewilligungsfähig eingereichten Anträge bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel. Die Antragsunterlagen zur Förderung von Investitionen im Weinbau sind ab dem 15. Juli 2024 im abrufbar. Mit den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen kann ab dem 15. Juli 2024 die Antragstellung bei dem Regierungspräsidium erfolgen, in dem der jeweilige Betrieb ansässig ist. Änderungsanträge bei den Förderverfahren sind jederzeit möglich, wobei die Erhöhung des jeweils bewilligten Förderbetrags ausgeschlossen ist.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Weinbauliche Maßnahmen

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

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