Sieg vor Gericht gegen zwei Discounter-Riesen: Deutsche Umwelthilfe zwingt Aldi Süd und Lidl, alte Elektrogeräte von Kunden pflichtgemäß zurückzunehmen

  • Rücknahme ausgedienter Elektrokleingeräte seit Juni 2022 gesetzlich vorgeschrieben: Aldi Süd, Lidl und andere Händler haben jedoch gegen Regelung verstoßen
  • DUH hatte Missachtung der Rücknahme bei Aldi Süd sowie Lidl aufgedeckt und für Recht von Verbraucherinnen geklagt – laufende Verfahren gegen weitere große Lebensmittelhändler
  • DUH fordert konsequente Kontrollen durch Landesbehörden und kündigt neue Testbesuche bei Supermärkten und Drogerien an

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei wichtige Erfolge für Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht: Das Landgericht Mainz hat den Discounter Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) (Aktenzeichen 12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 2 HK O 36/23) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen – wie es das Gesetz seit fast zwei Jahren vorschreibt. Bei vorausgegangenen Testbesuchen der DUH wurde dies bei den beiden Discounter-Riesen verweigert. Daher hatte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation geklagt.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen. Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle Lebensmittelhändler – insbesondere Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die ebenfalls Klagen von uns laufen. Mit ihrem Abwehrkampf gegen die Rücknahmepflicht verunsichern die Unternehmen Kundinnen und Kunden – auf Kosten von Klima und Umwelt.“  

Die Sammelquote von Elektroschrott ist zuletzt noch mal deutlich gesunken und liegt jetzt bei katastrophalen 32 Prozent. Das ist gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen – angesichts von Klimakrise, Rohstoffmangel und Umweltzerstörung eine verheerende Entwicklung.

Agnes Sauter, DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung: „Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Nur so kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung in vollem Umfang nach. Und solange die Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen.“

Noch immer werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass sie ausgediente Elektroaltgeräte bequem bei großen Supermärkten, Discountern und Drogerien zurückgeben können. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Kalenderjahr Elektrogeräte führen, Altgeräte kostenlos annehmen. Damit sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen. Kleinere Altgeräte unter 25 cm können dort einfach abgegeben werden – etwa Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen. Für eine kundenfreundliche Rücknahme fordert die DUH professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Zudem brauche es ausreichend geschultes Personal, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu verhindern.

Die Gerichtsentscheidungen gegen Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) und die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG sind, nach einem bereits gewonnenen Verfahren gegen Norma, weitere Verurteilungen großer Discounter zur gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Gegen die jeweiligen Urteile der Landgerichte Mainz und Frankenthal können Aldi Süd und Lidl noch Rechtsmittel einlegen. Weitere Klagen der DUH sind gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount anhängig.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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