- EuGH-Urteile: Nationale Zulassungsverfahren für Pestizide müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken einbeziehen
- Brandbrief an Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: DUH und foodwatch fordern umgehende Anpassung der Zulassungspraxis
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Zulassung hochriskanter Pestizide mit veralteten Risikobewertungen gefährdet Gesundheit und Biodiversität“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei richtungsweisenden Urteilen über Musterverfahren des Brüsseler Pesticide Action Networks (Az. C-308/22, C-309/22, C-310/22) die Notwendigkeit des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bei der Pestizidzulassung bestärkt. Hiermit wird die Argumentation in den Pestizidklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), fachlich unterstützt von foodwatch, klar bestätigt.
In seinen Urteilen stellt der EuGH klar, dass in nationalen Zulassungsverfahren von Pestiziden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen und eine umfassende Risikobewertung für das einzelne Produkt erforderlich ist. Dabei können nationale Behörden von der Risikobewertung des federführend prüfenden Mitgliedstaates abweichen. Die nationalen Gerichte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatten dies jahrelang verneint. Dadurch sind nun hochgiftige Pestizide auf dem Markt, die bei Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Daten nicht hätten zugelassen werden dürfen. In einem offenen Brief fordern DUH und foodwatch den BVL-Präsidenten Friedel Cramer auf, die Urteile umgehend umzusetzen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die beiden bahnbrechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestärken unseren bisherigen Einsatz gegen hochgiftige Pestizide. Wir akzeptieren nicht, dass durch die Zulassung hochriskanter Pestizide mit veralteten Risikobewertungen die Gesundheit der Menschen und die Biodiversität gefährdet werden. Das nun für rechtswidrig erklärte Vorgehen bei der Pestizidzulassung zeigt einmal mehr, dass wir an der richtigen Stelle ansetzen. Mit unseren Klagen gegen Glyphosat und andere Ackergifte gehen wir weiter gegen den enormen Einfluss der Agrochemieindustrie vor und sorgen dafür, dass gefährliche Pflanzengifte schnellstmöglich aus den Regalen und von den Äckern verschwinden.“
Annemarie Botzki, Campaignerin bei foodwatch: „Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit handelt unverantwortlich, indem es über Jahre hinweg giftige Pestizide zugelassen hat, ohne die Gefahren genau zu prüfen. Diese Zulassungspraxis muss dringend geändert werden: Alle Pestizide, die nicht umfassend nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen bewertet und geprüft wurden, gehören sofort vom Markt genommen. Darüber hinaus muss die deutsche Regierung eine kohärente und effektive Ausstiegsstrategie für Pestizide entwickeln, mit dem Ziel, bis 2035 eine pestizidfreie Landwirtschaft in der EU zu erreichen.“
Hintergrund:
Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Verfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit Wirkstoffen, die aus Umweltsicht sehr bedenklich sind. Diese richten sich gegen das zuständige BVL. Neben dem glyphosathaltigen Mittel Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH führen die Umweltorganisationen Klagen gegen die Zulassungen für die Herbizide Gardo Gold sowie Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH unter anderem mit dem Wirkstoff S-Metolachlor. Weitere Gerichtsverfahren laufen gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva Agriscience Germany GmbH) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet. Darüber hinaus greift die DUH die EU-weiten Genehmigungen der Wirkstoffe Glyphosat (in Zusammenarbeit mit der Aurelia-Stiftung) und S-Metolachlor an.
Links:
- Zu den Urteilen des EuGH: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/HTML/?uri=CELEX:62022CJ0308&qid=1714044432254
- Offener Brief an das BVL und die Übersicht über aktuelle Pestizidklagen der DUH finden Sie hier: https://l.duh.de/p240603
DUH Newsroom:
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)