Gutachten zu Länderkonzept Wertstoffgesetz veröffentlicht

In der Diskussion um das von der Bundesregierung angekündigte Wertstoffgesetz hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Universität Frankfurt am Main zum „Kompromissmodell eines Wertstoffgesetzes“ von acht für Kreislaufwirtschaft zuständigen Länderministerien veröffentlicht.

Unter dem Titel „Rechtliche Möglichkeiten der kommunalen Organisationsverantwortung für eine gemeinsame Erfassung von Wertstoffen“ haben Prof. Dr. Georg Hermes und Prof. Dr. jur. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) festgestellt, dass es rechtlich möglich ist, den vorgeschlagenen Kompromiss der Länderressorts umzusetzen und ein solches Wertstoffgesetz zu erlassen.

Der Vorschlag sieht eine klare Neustrukturierung der Wertstofferfassung vor: Die Kommunen sollen alle Wertstoffe aus Kunststoff und Metallen erfassen, egal ob Verpackungen oder Produkte. Die Privatwirtschaft soll diese Wertstoffe anschließend sortieren und verwerten, mit weit anspruchsvolleren Quoten als dies heute der Fall ist. Gegner des Länderkonzeptes hatten in der Vergangenheit behauptet, ein derartiges Gesetz sei aus europa- und aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

„Das Gutachten belegt, dass der von uns vorgeschlagene Kompromiss für ein Wertstoffgesetz rechtlich zulässig ist“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Anders als von interessierten Kreisen oft behauptet gibt es keinen rechtlich zwingenden Grund, am künstlich geschaffenen, unnötigen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher teuren dualen Entsorgungssystem weiterhin festzuhalten.“

Bislang werden Verpackungen von den dualen Systemen im „Gelben Sack“ oder der „Gelben Tonne“ erfasst. Stoffgleiche Nichtverpackungen wie Bratpfannen oder Kinderspielzeug erfassen die Kommunen über die Restmülltonne oder in freiwilligen Wertstofftonnen. „Wertstoff ist aber Wertstoff, wir wollen daher, dass die Bürgerinnen und Bürger diese in Zukunft möglichst unkompliziert gemeinsam sammeln können“, so der baden-württembergische Umweltminister. „Die klare Trennung der Verantwortungsbereiche berücksichtigt sowohl die Interessen der Kommunen und der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Wirtschaft sowie der für den Vollzug verantwortlichen Länder“, so Untersteller.

Am 23. Oktober 2015 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg zu einer Rechtsdiskussion in die Landesvertretung in Berlin eingeladen. Franz Untersteller: „Wer unser Kompromissmodell aus politischen Gründen nicht haben will, der sollte sich jetzt dazu bekennen und nicht weiterhin rechtliche Hürden behaupten, die es in Wahrheit gar nicht gibt.“

Nun sei die Bundesregierung gefordert, so der baden-württembergische Umweltminister weiter: „Die am Konzept beteiligten Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt muss die Bundesregierung endlich einen modernen und ausgewogenen Entwurf für ein Wertstoffgesetz vorlegen“, forderte Untersteller.

Konzept „Kompromissmodell eines Wertstoffgesetzes“

Die zuständigen Ministerien in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen hatten das von Baden-Württemberg initiierte Konzept „Kompromissmodell eines Wertstoffgesetzes“ im März 2015 verabschiedet. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich Ende Juni mit einem Kabinettsbeschluss hinter diesen Kompromissvorschlag gestellt.

Rechtsgutachten (PDF)

Kompromissmodell (Eckpunkte) eines Wertstoffgesetzes (PDF)

PM

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