Die Deutsche Bahn (DB) ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute die Klage der DB dazu abgewiesen. Die DB wird jetzt die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt.
Ausgangspunkt der Klage der DB war die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 im Jahr 2009. Demnach sind die Bahn und das Land Baden-Württemberg für den Fall einer Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21 auf mehr als 4,526 Milliarden Euro zur Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.
Die DB hat deshalb im Jahr 2014 Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg aufgenommen. Ziel der DB war dabei, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowohl der DB als auch der Projektpartner zur Finanzierung der Mehrkosten zu vereinbaren. Die Gespräche führten jedoch zu keinem Ergebnis, da das Land Baden-Württemberg ebenso wie die weiteren Projektpartner Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart jedwede Beteiligung an der Finanzierung der Mehrkosten kategorisch abgelehnt haben. Deshalb sah sich die DB gezwungen, Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner zu erheben.
Dabei geht die DB aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht. Die Sprechklausel begründet einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Milliarden Euro.
PM Deutsche Bahn AG