Mit falschem Rabatt gelockt: Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen Tchibo

Tchibo versprach mit einem leuchtend pinken Aufkleber auf Kaffeepackungen in einem Supermarkt verschiedene Rabatte: „3 € im Supermarkt, 5 € in einer Filiale, 15% auf tchibo.de“. Das Problem: Der Rabatt galt gar nicht für den Kaffee, auf dem der Aufkleber aufgebracht war, sondern nur für andere Artikel der Marke. Weil das nicht auf den ersten Blick erkennbar war, ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen Irreführung gegen das Unternehmen vor – mit Erfolg.

„Wenn Unternehmen mit Rabatten werben, müssen die Bedingungen klar erkennbar sein“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das war im Fall der Tchibo-Werbung nicht gegeben.

Das Unternehmen hatte auf der Vorderseite des beanstandeten Aufklebers mit verschieden hohen Rabatten geworben. Um die genauen Bedingungen zu erfahren, hätten Verbraucher:innen erst das Klebeetikett öffnen und aufklappen müssen. Ein Verbraucher, der den „rabattierten“ Kaffee kaufen wollte, aber an der Kasse den normalen Preis bezahlen musste, hatte sich bei der Verbraucherzentrale beschwert.

„Wer zieht schon vor dem Kauf einen fest verklebten Aufkleber von der Verpackung“, sagt Bernhardt. Auch der Verbraucher hatte das Rabattetikett erst nach dem Bezahlen gemeinsam mit der Kassiererin geöffnet. Nur so stellten die beiden verwundert fest, dass der Rabatt gar nicht für den beklebten Kaffee, sondern nur für andere Tchibo-Produkte gelten sollte.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale eine klare Irreführung. „Wer einen Rabattaufkleber auf einer Kaffeepackung sieht, sollte davon ausgehen können, dass der Rabatt auch für dieses Produkt gilt“, so die Juristin. Die Verbraucherzentrale mahnte Tchibo daraufhin ab. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Hamburg ein. Dieses erließ am 21. März 2024 ein Versäumnisurteil gegen Tchibo.

Rabatte sorgen häufig für Frust und Ärger

Beschwerden über Tricks rund um Rabatte und Preisreduzierungen sind bei der Verbraucherzentrale an der Tagesordnung. Mal geht es um Rabatte in Prospekten, die nicht so hoch sind wie sie auf den ersten Blick scheinen, mal um Rabattversprechen die nicht eingehalten werden. Welche Verfahren der Verbraucherzentrale rund um irreführende Werbung gerade laufen oder kürzlich abgeschlossen wurden erzählt Gabriele Bernhardt auch in einer aktuellen Folge des Podcasts „Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Weitere Infos

 

PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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